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Urlaubsanspruch in dualem Studium

 
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knopex
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 17:42    Titel: Urlaubsanspruch in dualem Studium Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Bin neu hier und würde mich gerne über die Rechtslage eines mir aktuell zusetzendem Problem informieren.
Ich hoffe, ich bin hier im richtigen Forum... Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich schonmal um Entschuldigung und Berichtigung! Sehr glücklich

Also, mein Problem ist folgendes:

Seit letzem Jahr absolviere ich ein duales Studium (kooperatives Ingenieursstudium), welches vorsieht, dass ich während der regulären Vorlesungszeiten die FH besuche, in den Semesterferien praxisbezogen im Betrieb arbeite. Das Modell ähnelt im Prinzip einem BA-Studium, allerdings ist es rechtlich nicht vergleichbar. Es besteht ein kooperationsvertrag zwischen dem Betrieb und der FH sowie ein Ausbildungsvertrag zwischen dem Betrieb und mir. Dieser gilt wohl als "normaler" Ausbildungsvertrag. Es sind Vergütung, Urlaubusanspruch und dergleichen geregelt.
Und genau da liegt mein Problem.

Laut Vertrag ist die Urlaubsgewährung folgendermaßen geregelt (original aus dem Vertrag):

Zitat:

Urlaubsanspruch entsteht nur für die Dauer der Anwesenheit im Betrieb. Er beträgt für jeden vollen Monat der Anwesenheit 1/12 des betriebsüblichen Jahresurlaubs, d.h. 2,5 Arbeitstage. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen


Mittlerweile war ich insgesamt 11 Wochen im Betrieb, allerdings nicht durchgehend, sondern immer unterbrochen von Vorlesungszeit oder Prüfungswochen.
Daraus ergibt sich lt. unserer Personalabteilung, dass mir bisher kein einziger Tag Urlaub zusteht, eben weil ich keinen Kalendermonat ohne Unterbrechung anwesend war.

Wenn ich mir die Semstertermine der FH für die nächsten beiden Semester ansehe, kommt mir das Grauen - ich werde nämlich vorraussichtlich nicht einmal einen vollen Kalendermonat im Betrieb sein, während meines kompletten Studiums nicht...

Jetzt würde ich gerne mal Eure Meinung dazu hören. Ist sowas überhaupt vertraglich regelbar oder gibts da eine gesetzliche Regelung, die mir doch ein paar freie Tage verschaffen kann. Ich hätte so ja die nächsten vier bis fünf Jahre keinen einzigen Arbeitstag frei, und das obwohl ich ja im Prinzip gute 15 - 18 Wochen pro Jahr im Betrieb tätig wäre.

Iczh möchte nochmal darauf hinweisen, dass ich keine Rechtsberatung möchte, sondern nur Eure persönlichen Meinung und evtl. einige Tipps zur Rechtslage.

Sollten noch irgendwelche Fragen aufkommen, bitte stellen! Werde alles soweit mir möglich beantworten!


Im Vorraus schonmal besten Dank für Eure Antworten!
Gruß
knopex
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ist der Ausbildungsvertrag mit der FH gegengeckeckt. Also kennen die die Verträge bzw. geben sie sogar vor?

Wird im Vertrag Bezug genommen auf das Berufsbildungsgesetz?

An der FH gibt es doch sicher jemand der für die KOI Studierenden zuständig ist, frag den doch mal.

Wie ist es denn bei deinen Studienkollengen haben die dieselben Probleme?

Ich persönlich bin eigentlich davon ausgegangen, dass man min. einen Urlaubsanspruch von 4 Wochen hat. Auch die Zeit an der FH gilt als Ausbildungszeit, du bekommst in der Zeit ja auch deine Vergütung. Das ist genauso wie wenn Azubis Blockunterricht haben, das ist bei manchen Ausbildungen zum Teil wochen- oder monatelang. Für die Zeit entsteht auch ein Urlaubsanspruch.
Also mich würde das überraschen wenn das so legal wäre.

MfG
Matthias
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knopex
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, die FH stellt einen Mustervertrag zum Download bereit. Der wurde auch verwendet, allerdings wurde der Abschnitt über den Urlaub von meinem Betrieb geändert.
Die originale Passage lautet:

Zitat:
Neben den im Rahmen der vorlesungsfreien Zeiten möglichen Urlaubszeiten besteht kein weitergehender Anspruch auf Urlaub. Für die praktische Studienphase gelten die tarifvertraglichen Regelungen.



Bezug auf das Berufsbildungsgesetz wird nicht genommen.
Wie das bei anderen KOI-Studenten ist, kann ich leider nicht sagen. Es gibt bei uns nicht viele und von denen wenigen kenne ich auch leider keinen. Werd mich dann wirklich mal bei dem zuständigen Prof erkundigen, wobei ich bezweifle, dass da ne ordentliche Antwort bei rum kommt.
Irgendwie scheint es mir, als hätten die dort selbst nicht den kompletten Durchblick, was wie geregelt ist.

Es konnte mir z.B. auch niemand wirklich sagen, ob ich nun Student oder Auszubildender bin.
Genausowenig konnte mir jemand sagen, wie sich das ganze stuerlich behandeln lässt.

Ist scheinbar ne ziemlich graue Geschichte, bei der sich so richtig niemand auskennt.

Also ich vermute mal, dass es ne gesonderte gesetzliche Regelung für duale Studien nicht gibt, oder? Wie ist das denn bei BA-Studenten geregelt?
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Beimsi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

ich war selber vor einiger Zeit Dual unterwegs mit FH.
FYI, rechtlich habe ich mich da damals nicht mit auseinandergesetzt:

Bei uns wurde es wie ein normaler Ausbildungsvertrag gem. Tarifvertrag gehandhabt, zumindest in der Zeit der Facharbeiterausbildung. Heisst, wie schon angesprochen, ich bekomme meine Vergütung an den BBS/FH-Tagen (auf Basis 5 Tage-Woche, also Samstag ist quasi mein Privatvergnügen). Im Gegenzug wird von mir Anwesenheit erwartet (bezahlte Freistellung zum Zwecke des Schulbesuchs), die aber in der FH ja nicht ganz so gut dokumentiert wird wie in der BBS.

Aber auch im Hauptstudium/nach IHK-Prüfung gab es 30 Tage Urlaub was dann hiess effektiv 10 Wochen oder so im Betrieb nach gleichem Prinzip (Rest der Zeit sollte man in der FH sein, so die Theorie).
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knopex
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Also wurde dein duales Studium als reguläre Ausbildung anerkannt? Oder nur vom Betrieb so gehandhabt?

Das Problem ist, dass ich in der Personalabteilung ohne definitive Fakten diesbezüglich nichts bewegen werde.
Am besten wäre ne Textpassage aus irgendeinem Gesetz dazu. Entweder in der festgelegt ist, dass ein duales Studium als Ausbildung anerkannt werden und dementsprechend auch der Urlaub geregelt werden muss, oder eben ein entsprechender Ausschnitt explizit zum dualen Studium.
Gibts das irgendwo zum Nachlesen? Oder hat vielleicht jemand gerade was passendes parat?
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Beimsi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

also bei uns lief es als regulärer Ausbildungsvertrag nach IG Metall, zumindest während der ersten Semester/parallele Facharbeiterausbildung. Das war auch in allen teilnehmenden Betrieben (grösstenteils IGM/IG BCE) soweit ich weiss so üblich.
Teilweise gings dann auf der Basis weiter als 4. Ausbildungsjahr u.ä., bei uns gab es dann einen "Sonderausbildungsvertrag"-weil der erste durch Facharbeiterbrief "erfüllt/abgeschlossen", der aber inhaltlich eigentlich keine Schweinereine enthielt.

Rechtliche Hintergründe sind mir fern, in der Vorlesung Arbeitsrecht spielte das keine Rolle.

Sofern Dein Betrieb tarifgebunden ist, könnte es dort Regelungen geben bzw. ein Gespräch mit dem Betriebsrat wäre es sowieso alle Mal wert.
Es gibt keine Vorgänger/ältere Jahrgänge von denen man profitieren kann, Du bist der erste Jahrgang in dem Betrieb?

Thema Steuer etc.: Du zahlst ganz normal Einkommensteuer (also fast nichts), RV etc. und zwar durchgängig.
KV/PV lief während des normalen Ausbildungsvetrages prozentual vom Einkommen halbe/halbe mit dem AG, danach nach Beschwerde Wirtschaftsprüfer von mir alleine zum Studentenpauschalsatz weil das irgendwie für die doch nicht als Ausbildungsvertrag galt (der "Sonderausbildungsvertrag") oder so ähnlich.
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knopex
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, es gab schon einen vor mir, der das selbe an der selben FH gemacht hat. Bei ihm war das genauso geregelt. Das is aber ein ziemlicher Ja-Sager und ich glaube nicht, dass er sich darum überhaupt gestört hat. Und nur weil der es mitgemacht hat, muss es ja nicht rechtens sein..

Einen Betriebsrat gibts bei uns leider nicht. Wir sind zwar so groß, dass es einen geben müsste, aber wo kein Kläger da kein Richter... Bisher war sowas auch noch nicht nötig, da unsere Geschäftsleitung eigentlich generell sehr human eingestellt ist.
Tarifgebunden sind wir auch nicht.

Genau, RV und dergleichen zahl ich alles ganz normal wie in der Ausbildung. KV auch, da meine Versicherung auch keine Ahnung hatte, wie das gehandhabt wird und dann einfach eine normal Ausbildung zugrunde gelegt hat.

Ich glaub der Unterschied zwischen deinem Studium und meinem ist, dass du eine duale Ausbildung gemacht hast, oder? Also du hast gleichzeitig ein reguläre Ausbildung dazu erlangt?
Bei mir ist das nicht der Fall, ich hatte meine Berufsausbildung schon vorher fertig und hab dann 3,5 Jahre in der Firma gearbeitet, in der ich auch jetzt noch bin.
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Beimsi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 06:15    Titel: Antworten mit Zitat

knopex hat folgendes geschrieben::

Ich glaub der Unterschied zwischen deinem Studium und meinem ist, dass du eine duale Ausbildung gemacht hast, oder? Also du hast gleichzeitig ein reguläre Ausbildung dazu erlangt?
Bei mir ist das nicht der Fall, ich hatte meine Berufsausbildung schon vorher fertig und hab dann 3,5 Jahre in der Firma gearbeitet, in der ich auch jetzt noch bin.


Si, war bisher aus meiner Erfahrung mein Verständnis vom Begriff "Duales Studium" betriebliche Ausbildung zum einen, Studium zum anderen.
Aber anscheinend gibt's auch anderes, Betrieb und FH sind in Deinem Fall ja auch irgendwie verzahnt.
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