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Strafsache wg. Diebstahls Gerichtsverhandlung öffentlich ???
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Steavy2000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 17:58    Titel: Strafsache wg. Diebstahls Gerichtsverhandlung öffentlich ??? Antworten mit Zitat

Hallo,

habe wie gesagt morgen eine Gerichtsverhandlung wg. Diebstahls
1. Fahrrad 2. Leergut.
Nun wollte ich wissen ob denn diese Gerichtsverhandlung öffentlich ist. Auf der Ladung steht nichts gesondert drauf.

Gruß

Steavy
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mano
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,


Die meisten Verhandlungen insbesondere Straf- und Zivilprozesse, sind öffentlich.

Von einigen Gerichtsverhandlungen ist die Öffentlichkeit gesetzlich ausgeschlossen, z.B. von Ehescheidungen, Vormundschaftssachen und Strafsachen gegen Jugendliche (14 - 17 Jahre)

mano
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 18:30    Titel: Re: Strafsache wg. Diebstahls Gerichtsverhandlung öffentlich Antworten mit Zitat

Steavy2000 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

habe wie gesagt morgen eine Gerichtsverhandlung wg. Diebstahls
1. Fahrrad 2. Leergut.
Nun wollte ich wissen ob denn diese Gerichtsverhandlung öffentlich ist. Auf der Ladung steht nichts gesondert drauf.

Gruß

Steavy


Wie alt sind Sie denn? Nur so mal am Rande: Wenn Sie nichts gestohlen hätten, müssten Sie auch nicht zu einer Gerichtsverhandlung. Böse
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Jo3
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.01.2009
Beiträge: 13
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 19:24    Titel: Re: Strafsache wg. Diebstahls Gerichtsverhandlung öffentlich Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Nur so mal am Rande: Wenn Sie nichts gestohlen hätten, müssten Sie auch nicht zu einer Gerichtsverhandlung. Böse


Da macht aber jemand seinem Nick alle Ehre Winken
_________________
MfG
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Danke für die Blumen. Ich motze gerne und viel. Lachen
_________________
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CIS
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 19:37    Titel: Re: Strafsache wg. Diebstahls Gerichtsverhandlung öffentlich Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Wenn Sie nichts gestohlen hätten, müssten Sie auch nicht zu einer Gerichtsverhandlung. Böse


Schon mal was von der Unschuldvermutung gehört? Es steht noch heute noch gar nicht fest, ob er hat.
(Konnte ich mir jetzt nicht verkeifen.)
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber CIS.

Ich beziehe mich mal auf meine 32-jährige Berufserfahrung. Da war, wenn ich mich mal so recht erinnere (hirn, hirn), kein einziger unschuldig.


.
_________________
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 19:49    Titel: Re: Strafsache wg. Diebstahls Gerichtsverhandlung öffentlich Antworten mit Zitat

CIS hat folgendes geschrieben::
Es steht noch heute noch gar nicht fest, ob er hat.
Echt nicht? Mit den Augen rollen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle Biber: Echt clever. Danke.
_________________
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Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Pünktchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Lieber CIS.

Ich beziehe mich mal auf meine 32-jährige Berufserfahrung.


Es heißt nicht umsonst: "Erfahrung bedeutet gar nichts, man kann die Dinge auch 35 Jahre lang falsch machen".

Aus welchem Beruf stammt die Erfahrung.

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::

Da war, wenn ich mich mal so recht erinnere (hirn, hirn), kein einziger unschuldig.
.

War tatsächlich keiner unschuldig oder wurde nur keiner freigesprochen? Wenn man in die Mühle der Strafjustiz geraten ist, kommt man nicht mehr so einfach raus.
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 16:05    Titel: Re: Strafsache wg. Diebstahls Gerichtsverhandlung öffentlich Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Wie alt sind Sie denn? Nur so mal am Rande: Wenn Sie nichts gestohlen hätten, müssten Sie auch nicht zu einer Gerichtsverhandlung. Böse


Und dann würde die Öffentlichkeit ausgeschlossen?

Diese Vorschrift kenne ich nicht.

Ich kenne
- § 170 GVG --> http://bundesrecht.juris.de/gvg/__170.html
- § 171 a GVG --> http://bundesrecht.juris.de/gvg/__171a.html
- § 171 b GVG --> http://bundesrecht.juris.de/gvg/__171b.html
- § 172 GVG --> http://bundesrecht.juris.de/gvg/__172.html
- § 48 JGG --> http://dejure.org/gesetze/JGG/48.html
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Steavy2000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

Obermotzbruder hat natürlich vollkommen Recht aaaaaaaaaaaaaber so ein sch................. Gelaber könnte er sich sicher sparen. Aber gut solche Leute muss es auch geben.
Verhandlung überigens überstanden insgesamt 130 TS zu je 10 € + Gerichtskosten.
Ist natürlich eklatant weil ich arbeitslos bin und sicher mit ner Vorstafe erhebliche Schwierigkeiten bekommen werde.
Ach ja es waren tatsächlich 2 Besucher da die sich dann aber recht bald wieder verzogen haben.

Gruß

Steavy
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Steavy2000 hat folgendes geschrieben::
Ach ja es waren tatsächlich 2 Besucher da ....

Das waren die Gerichtsreporter der örtlichen Tagespresse. Deshalb sind andere auch nicht gekommen - steht morgen eh alles im Blatt Teufel-Smilie
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Pünktchen hat folgendes geschrieben::
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Lieber CIS.

Ich beziehe mich mal auf meine 32-jährige Berufserfahrung.


Es heißt nicht umsonst: "Erfahrung bedeutet gar nichts, man kann die Dinge auch 35 Jahre lang falsch machen".

Aus welchem Beruf stammt die Erfahrung.

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::

Da war, wenn ich mich mal so recht erinnere (hirn, hirn), kein einziger unschuldig.
.

War tatsächlich keiner unschuldig oder wurde nur keiner freigesprochen? Wenn man in die Mühle der Strafjustiz geraten ist, kommt man nicht mehr so einfach raus.


Es sind im Übrigen nur 32 Jahre. Meine Berufsbezeichnung können Sie aus meinem Profil ersehen. Und ich weiß wovon ich rede/schreibe.
_________________
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Steavy2000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

nein es war ein Rentnerehepaar aber anscheinend war ich Ihnen nicht spannend genug da sie schnell wieder gegangen sind.Habe selbstverständlich mich entschuldigt. Die zweite Tat zugegeben da ja meine Fingerabdrücke gefunden worden sind. Die Sache war auch sehr sehr schnell vorbei. Aber war schon ein extrem unangenehmes Gefühl dort zu sitzen. Ich muss aber echt sagen der Richter war ein fairer Typ auch die Staatsanwälting hätte ich mir deutlich bissiger vorgestellt. Diese war auch nicht wesentlich älter als ich. Naja insgesamt sicher ne Sache die ich mir mal wieder hätte ersparen können da ich sonst echt ne ehrliche Haut bin. Hoffen wir mal das beste für die nächsten Jahre das es nicht zu sehr in mein Leben einschneidet dieser Eintrag im Führungszeugnis.

Gruß

Steavy
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