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recht.de :: Thema anzeigen - Strafsache wg. Diebstahls Gerichtsverhandlung öffentlich ???
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Strafsache wg. Diebstahls Gerichtsverhandlung öffentlich ???
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 19:45    Titel: Re: Strafsache wg. Diebstahls Gerichtsverhandlung öffentlich Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Wie alt sind Sie denn? Nur so mal am Rande: Wenn Sie nichts gestohlen hätten, müssten Sie auch nicht zu einer Gerichtsverhandlung. Böse


Und dann würde die Öffentlichkeit ausgeschlossen?

Diese Vorschrift kenne ich nicht.

Ich kenne
- § 170 GVG --> http://bundesrecht.juris.de/gvg/__170.html
- § 171 a GVG --> http://bundesrecht.juris.de/gvg/__171a.html
- § 171 b GVG --> http://bundesrecht.juris.de/gvg/__171b.html
- § 172 GVG --> http://bundesrecht.juris.de/gvg/__172.html
- § 48 JGG --> http://dejure.org/gesetze/JGG/48.html


Wie meinen Geschockt Frage Idee
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Steavy2000 hat folgendes geschrieben::
..aber anscheinend war ich Ihnen nicht spannend genug da sie schnell wieder gegangen sind.Habe selbstverständlich mich entschuldigt.

Wofür?
Dafür, dass es so langweilig war? Mr. Green
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Trillerpfeiffe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 00:46    Titel: Re: Strafsache wg. Diebstahls Gerichtsverhandlung öffentlich Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Steavy2000 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

habe wie gesagt morgen eine Gerichtsverhandlung wg. Diebstahls
1. Fahrrad 2. Leergut.
Nun wollte ich wissen ob denn diese Gerichtsverhandlung öffentlich ist. Auf der Ladung steht nichts gesondert drauf.

Gruß

Steavy


Wie alt sind Sie denn? Nur so mal am Rande: Wenn Sie nichts gestohlen hätten, müssten Sie auch nicht zu einer Gerichtsverhandlung. Böse


Lang lebe die Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung !!!!!
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Der Anwalt gewinnt immer. Egal ob Freispruch oder Lebenslang. Die Kohle geht beim Anwalt ein, so oder so.
Erra human est, gilt auch für die mit den schwarzen Robben.
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Trillerpfeife hat folgendes geschrieben::
Lang lebe die Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung !!!!!

So isses - abba:
Steavy2000 hat folgendes geschrieben::
habe nächste Woche eine Verhandlung wg. Diebstahls.
Einmal habe ich ein Fahrrad Crossrad 800 € Neupreis geklaut dafür musste ich das Schloß knacken. Besonders schwerer Fall
Zum anderen habe ich Leergut im Wert von 300 € auf mehrere Monate verteilt von einem nicht gesicherten Platz geklaut. Das habe ich gleich bei der Polizei zugegeben.


im übrigen hatte @Biber schon darauf hingewiesen, dass der TE in obigem Fred die Sache eingestanden hat. Geständnis?


mano
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Steavy2000 hat folgendes geschrieben::
so ein sch................. Gelaber könnte er sich sicher sparen. Aber gut solche Leute muss es auch geben.


Eben, müssten wir als Verwaltungsgericht die Polizei nicht wegen solchen Ansichten immer wieder in ihre Schranken weisen, hätten wird deutlich weniger zu tun (und ich müsste vielleicht Autounfälle verhandeln - langweilig!).

Gruß
Dea
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::

Es sind im Übrigen nur 32 Jahre.


Das ändert am Zitat von Kurt Tucholsky nichts. Im Original sind es 35 Jahre und da 32 Jahre weniger sind.

Hier als Zitat des Tages:
http://fate-labs.com/blog/2009/02/zitat-des-tages_20.html#links



Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Und ich weiß wovon ich rede/schreibe.

Freisprüche kommen immer wieder mal vor. IIRC in 10% der Fälle.

Und wenn man mache Richter und Begründunen ihrer Verurteilungen so hört, muss davon ausgehen, dass der Angeklagte nur verurteilt wurde, die Richter ebenfalls der Meinung sind, dass Angeklagte schuldig sind und immer lügen, sofern sie die Tat nicht zugeben.
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