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Drohender Schuldenberg - Kein Einkommen - Was nun ?

 
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fridolin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.02.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.02.05, 09:34    Titel: Drohender Schuldenberg - Kein Einkommen - Was nun ? Antworten mit Zitat

Ein 19jähriger hat nach seinem Abitur einen Ausbildungsvetrag mit einer privaten Akademie geschlossen, der fühestens nach 12 Monaten kündbar ist. Bedingt durch eine psychische Erkrankung, kann er diese Ausbildung (die seine Eltern finanziert hätten)nicht fortführen. Die Akademie besteht nach erfogter Kündigung durch den jungen Mann, auf Fortzahlung der Ausbildungsgebühren. Da er kein Einkommen hat, kann er diesen Verpflichtungen nicht nachkommen. Die Eltern sperren sich gegen die Kostenübernahme, da hauptsächlich durch die psychische Erkrankung das Verhältnis fast zerüttet ist. Was ratet Ihr in diesem Fall, ist der 19jährige der alleinige Schuldner, können die Eltern zur Zahlung herangezogen werden ?
Finanzielle Größenordnung ca.: 12000,00 €
Freue mich über jede hilfreiche Antwort
Gruß fridolin
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 24.02.05, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die Eltern können da nicht herangezogen werden.

Aber falls der Betreffende tatsächlich psychisch krank ist, sollte er den Vertrag außerordendlich und fristlos kündigen und abwarten, was die Schule macht.

Außerdem ist bei ihm ja nichts zu holen, nicht einmal die Verfahrenskosten, die die Schule ja auslegen muß. Kann mir kaum vorstellen, dass die Schule dann Klage einreicht....
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J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.02.05, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe ich auch so. Ansonsten ist in solchen Situationen der Weg zur Schuldnerberatung nie verkehrt.

Aber bitte unbedingt an eine Beratungsstelle eines der großen, anerkannten Träger (Diakonie, Caritas, AWO, Paritätischer Wohlfahrtsverband usw.) wenden, da es auf diesem "Markt" auch einige schwarze Schafe gibt. Dann kommt man von Regen in die Traufe.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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