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I-user FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 16.03.09, 19:19 Titel: Beleuchtung bei unklaren Tageslichtverhältnissen |
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Hallo, hier noch eine Frage zum Verkehrsrecht: §17 (1) StVO hat folgendes geschrieben:: | Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. |
§17 (3) StVO hat folgendes geschrieben:: | Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. | Woher soll ein Fahrzeugführer wissen, ob die Sichtverhältnisse es erfordern bzw. ob die Sichtbehinderung erheblich genug ist? Nach welchen Kriterien wird beurteilt, ob eine OWi begangen wurde, wenn z.B. am Tag bei dunklen Wolken oder mittelstarkem Nebel ohne Licht gefahren wurde?
Außerdem gibt es Fahrzeuge, welche bei unklaren Tageslichtverhältnissen nur mit Standlicht fahren. Das ist nach § 17 (2) StVO verboten. Gilt dieser Verbot auch wenn Tageslicht ausreicht die eigene Beleuchtung überhaupt nicht nötig ist? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 16.03.09, 19:45 Titel: Re: Beleuchtung bei unklaren Tageslichtverhältnissen |
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I-user hat folgendes geschrieben:: | Woher soll ein Fahrzeugführer wissen, ob die Sichtverhältnisse es erfordern bzw. ob die Sichtbehinderung erheblich genug ist? | Der Einsatz des gesunden Menschenverstandes ist in solchen Fällen ein probates Mittel. Und wenn der Fahrzeugführer im Zweifel ist, ist die Lösung ganz einfach: Licht einschalten.
I-user hat folgendes geschrieben:: | Nach welchen Kriterien wird beurteilt, ob eine OWi begangen wurde | Das entscheidet im Zweifel ein Gericht.
I-user hat folgendes geschrieben:: | Gilt dieser Verbot auch wenn Tageslicht ausreicht die eigene Beleuchtung überhaupt nicht nötig ist? | Könnten Sie diese Frage nochmal verständlich formulieren? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 16.03.09, 19:54 Titel: |
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Zitat: | Außerdem gibt es Fahrzeuge, welche bei unklaren Tageslichtverhältnissen nur mit Standlicht fahren. Das ist nach § 17 (2) StVO verboten. Gilt dieser Verbot auch wenn Tageslicht ausreicht die eigene Beleuchtung überhaupt nicht nötig ist? |
Mit Standlicht allein darf nicht gefahren werden
Gruß roni |
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I-user FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 16.03.09, 23:19 Titel: Re: Beleuchtung bei unklaren Tageslichtverhältnissen |
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Biber hat folgendes geschrieben:: | I-user hat folgendes geschrieben:: | Woher soll ein Fahrzeugführer wissen, ob die Sichtverhältnisse es erfordern bzw. ob die Sichtbehinderung erheblich genug ist? | Der Einsatz des gesunden Menschenverstandes ist in solchen Fällen ein probates Mittel. Und wenn der Fahrzeugführer im Zweifel ist, ist die Lösung ganz einfach: Licht einschalten. | Ja, "Entscheidungsrichtlinien" für solche Fälle sind mir bekannt. Nur das klingt nicht so juristisch.
Biber hat folgendes geschrieben:: | I-user hat folgendes geschrieben:: | Nach welchen Kriterien wird beurteilt, ob eine OWi begangen wurde | Das entscheidet im Zweifel ein Gericht. | Das weiß ich. Die Frage war nicht Wer entscheidet?, sondern Nach welchen Kriterien?. Oder auch Welche Kriterien kommen für die Beurteilung in Frage?
Biber hat folgendes geschrieben:: | I-user hat folgendes geschrieben:: | Gilt dieser Verbot auch wenn Tageslicht ausreicht die eigene Beleuchtung überhaupt nicht nötig ist? | Könnten Sie diese Frage nochmal verständlich formulieren? | Entschuldigung, in meinem Satz fehlt das eine oder andere Wort . Besser ist "Gilt dieser Verbot auch wenn Tageslicht ausreicht, so dass die eigene Beleuchtung überhaupt nicht nötig ist?". Aber Roni hat darauf bereits geantwortet. Ich finde halt manche Vorschriften besonders im Verkehrsrecht unlogisch. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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maconaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 17.03.09, 10:43 Titel: Re: Beleuchtung bei unklaren Tageslichtverhältnissen |
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Zitat: | Gilt dieses Verbot auch wenn Tageslicht ausreicht, sodass die eigene Beleuchtung überhaupt nicht nötig ist? |
§17(2) StVO "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."
Was ist daran unlogisch? Ich finde es sehr logisch, dass mit Standlicht nicht gefahren werden darf... |
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Lackschleifer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 248 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 17.03.09, 11:46 Titel: |
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(...manche Verkehrsteilnehmer sind (scheinbar) der Ansicht, dass Licht erst dann erforderlich wäre, wenn es den Bereich vor dem eigenen Fahrzeug erhellen würde...dass man aber auch besser gesehen werden kann, bleibt im Dunkel des Denkens manchen verborgen.... ...)
Die erstgenannten ""Standlichter"" könnten auch sogenannte Tagfahrleuchten sein...bei manchen Fahrzeugen recht hell und evtl. mit Standlicht zu verwechseln.....?
Gruss Lack.... |
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I-user FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 17.03.09, 12:09 Titel: Re: Beleuchtung bei unklaren Tageslichtverhältnissen |
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maconaut hat folgendes geschrieben:: | Was ist daran unlogisch? Ich finde es sehr logisch, dass mit Standlicht nicht gefahren werden darf... | Unlogisch ist daran nach meinem Verständnis, dass ohne Licht gefahren werden darf, aber mit diesem Licht nicht. Obwohl Standlicht das Fahrzeug lediglich besser sichtbar macht. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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maconaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 17.03.09, 12:23 Titel: |
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Lackschleifer hat folgendes geschrieben:: |
Die erstgenannten ""Standlichter"" könnten auch sogenannte Tagfahrleuchten sein... |
Eine Leuchte für Tagfahrlicht ist eine nach vorn gerichtete Leuchte, die dazu dient, das Kfz leichter sichtbar zu machen, wenn es bei Tageslicht fährt. In der ECE Richtlinie 75 findet man Bauvorschriften für Tagfahrleuchten.
Da wird auch der Unterschied zum Standlicht deutlich - das leuchtet nämlich vorn und hinten, Tagfahrlicht nur vorn! |
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maconaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 17.03.09, 12:24 Titel: Re: Beleuchtung bei unklaren Tageslichtverhältnissen |
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I-user hat folgendes geschrieben:: | maconaut hat folgendes geschrieben:: | Was ist daran unlogisch? Ich finde es sehr logisch, dass mit Standlicht nicht gefahren werden darf... | Unlogisch ist daran nach meinem Verständnis, dass ohne Licht gefahren werden darf, aber mit diesem Licht nicht. Obwohl Standlicht das Fahrzeug lediglich besser sichtbar macht. |
Dies gilt auch für Nebelschlussleuchten - auch die darf man nur unter bestimmten Bedingungen benutzen, obwohl das Fahrzeug definitv immer besser sichtbar wird damit, auch bei taghellem Trockenwetter. Man könnte das Fz. auch durch Dauerhupton besser hörbar machen |
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I-user FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 17.03.09, 13:41 Titel: Re: Beleuchtung bei unklaren Tageslichtverhältnissen |
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maconaut hat folgendes geschrieben:: | I-user hat folgendes geschrieben:: | maconaut hat folgendes geschrieben:: | Was ist daran unlogisch? Ich finde es sehr logisch, dass mit Standlicht nicht gefahren werden darf... | Unlogisch ist daran nach meinem Verständnis, dass ohne Licht gefahren werden darf, aber mit diesem Licht nicht. Obwohl Standlicht das Fahrzeug lediglich besser sichtbar macht. |
Dies gilt auch für Nebelschlussleuchten - auch die darf man nur unter bestimmten Bedingungen benutzen, obwohl das Fahrzeug definitv immer besser sichtbar wird damit, auch bei taghellem Trockenwetter. Man könnte das Fz. auch durch Dauerhupton besser hörbar machen | Standlicht verursacht aber weder Blendung noch Lärmbelästigung. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
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maconaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 17.03.09, 15:13 Titel: Re: Beleuchtung bei unklaren Tageslichtverhältnissen |
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I-user hat folgendes geschrieben:: | Standlicht verursacht aber weder Blendung noch Lärmbelästigung. |
Am hellerlichten Tag blendet auch eine Nebelschlussleuchte nicht, nachts auch bei dichtem Nebel aber sehr wohl - also genau dann wenn man sie anschalten darf! Und bei manchen Autos (noch besser - Motorräder) ist die Lärmbelästigung allein durch den Betrieb des Motors schon so hoch, dass diese eigentlich gar nicht mehr fahren dürften wenn es danach geht. Also: Mit der Logik kommen wir nicht weiter - was zählt ist der Buchstabe (hier: in der StVO / StVZO)! Das sollte zum Ausdruck kommen. |
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I-user FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 17.03.09, 23:22 Titel: Re: Beleuchtung bei unklaren Tageslichtverhältnissen |
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I-user hat folgendes geschrieben:: | Ich finde halt manche Vorschriften besonders im Verkehrsrecht unlogisch. |
maconaut hat folgendes geschrieben:: | Also: Mit der Logik kommen wir nicht weiter | Endlich haben wir die gleiche Meinung . _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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Peacekeeper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.03.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: 18.03.09, 00:33 Titel: |
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§17 STVO Beleuchtung
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht. |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 18.03.09, 00:38 Titel: |
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Schön. Was soll uns das jetzt sagen? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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