Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Hausrat - Haftpflicht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Hausrat - Haftpflicht

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
newdog
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2008
Beiträge: 24
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 19:58    Titel: Hausrat - Haftpflicht Antworten mit Zitat

Guten Abend,
mir würde berichtet das jemand mit 3Personen in einem Haushalt lebten (2 davon angemeldet). In diesem Haushalt ist die Badewanne übergeschwappt (größerer Schaden) und habe ich gehört das man dies über die Haftpflicht laufen lies (über die nicht angemeldete Person im Haushalt).
Wie ist hier die Rechtslage?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Die Rechtslage ist in § 263 Strafgesetzbuch (StGB) nachzulesen. Der Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar. Ein Betrug/Betrugsversuch käme wohl dann in Betracht, wenn der Schaden durch die angemeldeten Personen A1 oder A2 verursacht worden ist, die beide nicht haftpflichtversichert sind, aber behauptet wird, der nicht angemeldete N hätte den Schaden "auf dem Gewissen".

Der Betrugstatbestand dürfte allerdings wohl dann nicht verwirklicht sein, wenn tatsächlich die (noch) nicht angemeldete und haftpflichtversicherte Person N, diejenige ist, die die Badewanne hat überlaufen lassen und damit für den Schaden verantwortlich ist. Fraglich dürfte allerdings sein, um welchen Schaden es sich im Einzelnen ganz konkret handelt. Der Eigenschaden und wohl auch der etwaige Schaden der Mitbewohner A1 und A2 sind jedenfalls nicht versichert. Mietsachschäden müssten darüberhinaus auch mitversichert sein, was zu prüfen wäre, wenn Schäden am Eigentum des Vermieters oder Schäden am Eigentum anderer Mieter entstanden sind.

Zu prüfen wäre auch, ob die anderen beiden Personen, die angemeldet in dem Haushalt leben, eventuell über den Vertrag der nicht angemeldeten Person mit versichert sind und damit Versicherungsschutz über N genießen. Leider wissen wir auch nicht, ob A1 oder A2 der Lebensgefährte von N ist oder nicht, dann käme evtl. Mitversicherung in Betracht. Etwas anderes wird wohl gelten, wenn A1, A2 und N eine Wohngemeinschaft/Zweck-Wohngemeinschaft bilden, dann gibt es wohl keine Mitversicherung, es sei denn der Versicherungsvertrag sieht das ausdrücklich so vor. Sorry, Fragen über Fragen, die alle im Einzelnen von A1, A2 und N beantwortet werden müssten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.