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Höhere Monatsraten gefordert

 
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bjoern5000
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Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 20:23    Titel: Höhere Monatsraten gefordert Antworten mit Zitat

Hallo,
Durch eine ältere Schuldsache habe ich einen sehr unangenhmen Inkasso Unternehmer am Hals, der weiß, daß ich keinen Rechtsbeistand habe und mich nicht allzugut im Rechtswesen auskenne. Dieser fordert einen monatlichen Betrag von 300€, das ist aber aus meiner Finanziellen Sicht nicht möglich, deshalb zahle ich monatlich 100€. Trotz darlegung meiner Finanziellen Situation lässt dieser Inkasso Unternehmer nicht locker und droht nun mit einer Kontopfändung.
Frage1. Kann ER mir eine Lohn und Kontophändung trotz monatlicher Zahlung aufbrummen?? Was kann passieren, wenn ich nicht "mehr Geld" monatlich bezahle, trotz forderung?

Frage2: In seinen schreiben setzt Er immer eine Antwortsfrist von 5 Tagen, obwohl ich eigentlich immer umgehend antworte. Ist dieses rechtens??

bedanke mich im vorraus. Björn
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hat der Schuldner S mit dem Inkassounternehmen I bisher keinen Ratenzahlungsvertrag geschlossen, kann I, soweit ihm ein Titel gegen S vorliegt, mit diesem die Zwangsvollstreckung (ZV) gegen S betreiben. Das bedeutet, dass S Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen kann, der ggf. Sachen in der Wohnung des S pfändet und ihm ggf. die Eidesstattliche Versicherung, früher Offenbarungseid genannt, abnimmt. I kann aber auch das Konto von S pfänden lassen, soweit ihm die Bankverbindung des S bekannt ist. Auch wenn S zum Teil Zahlungen erbringt, heißt das nicht, dass I automatisch von S "ablassen" muss, wenn I meint, durch eine ZV kann er noch mehr erreichen, vorausgesetzt S und I haben sich bisher auf Abzahlungsmodalitäten nicht geeinigt.

Zahlungs- und Antwortfristen von lediglich fünf Tagen sind äußerst kurz bemessen, in der Regel wählt man Fristen von zehn bis vierzehn Tagen. I ist aber rechtlich nicht gehalten, eine solche angemessene Frist zu wählen.
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