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Kredit danach Arbeitslos !

 
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newdog
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2008
Beiträge: 24
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 20:29    Titel: Kredit danach Arbeitslos ! Antworten mit Zitat

Schönen Abend,
weiß jemand das er in den nächsten 1-3Monaten Gekündigt wird, kann er noch schnell einen Kredit veranlassen.
Den bei fast allen Krediten werden extra Versicherungen abgeschlossen falls jemand zufällig arbeitslos wird (Kreditnehmer stellt sich natürlich unwissend).

Wie ist hier die Rechtsgrundlage?

Merci
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne die in Aussicht genommenen Verträge, den Darlehensvertrag und den Versicherungsvertrag mit allen dazugehörigen Klauseln und Bedingungen, zu kennen, kann man sich m. E. nicht verlässlich zur Sach- und Rechtslage äußern. Liegt Betrugsabsicht des Darlehensnehmers D vor, so könnte es für D ziemlich unangenehm werden, wenn sein Betrugsversuch "ans Tageslicht" kommt. Lügen haben bekanntlich und auch ziemlich häufig erstaunlich kurze Beine ...

Noch ein Grundsatz des Versicherungsrechtes: "Brennende Häuser kann man nicht versichern." Weiß D also schon jetzt, dass er auf jeden Fall arbeitslos wird und kann ihm der Versicherer V das auch nachweisen, indem er z. B. Erkundigungen einzieht, so wird´s wahrscheinlich mit dem Versicherungsschutz nichts werden.
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Steht in den Versicherungsbedigungen nicht drin, dass der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Abschlusses in ungekündigter Stellung tätig sein muss?
Somit keine Zahlungspflicht der Versicherung!

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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