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Verfasst am: 17.03.09, 21:24 Titel: Prozesskostenhilfe bei Trennungsunterhalt
Hallo Ihr Lieben,
Ich habe meinen Mann auf Trennungsunterhalt und auch auf nachehelichen Unterhalt verklagt, da ich zuerst von Krankengeld, inzwischen von Arbeitslosengeld (weil ausgesteuert) lebe. Da ich keine finanziellen Mittel habe, habe ich Prozesskostenhilfe beantragt.
Zunächst behauptete mein Mann, ich wäre Millionärin, was ich widerlegen musste (und das ist gar nicht einfach). Dann hat mein Mann behauptet, ich würde Gelder aus der Firma meiner Eltern beziehen, weil ich da für den schlimmsten Notfall (also falls meinen Eltern was passieren sollte) als Geschäftsführerin eingetragen bin (ich beziehe definitiv gar nichts aus der Firma). Zu guter Letzt hat mein Mann noch behauptet, ich sei gar nicht krank sondern nur zu faul zum arbeiten (deshalb wurde ich auch mehrfach operiert, bin schwerbehindert, etc). Das Gericht hat mich aufgefordert, das alles zu widerlegen, was ich auch so gut es ging getan habe. Ich habe alles offengelegt, jeden OP-Bericht, Krankenhausbericht, BWA meiner Eltern, sämtliche Kontoauszüge – eben einfach alles.
Nun hat der Richter, der auch für die Urteilsfindung meiner Klage zuständig ist, meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt. Folgende Begründung steht: Die Angaben zu möglichen Einkünften sind unzureichend. Darüber hinaus ist eine hinreichende Erfolgsaussicht auf der Klage auf Unterhalt im Sinne von §114 ZPO nicht erkennbar.
Da es sich um ein und denselben Richter handelt, verstehe ich das so, dass der Richter bereits sein Urteil gefällt hat und ich den Prozess gar nicht gewinnen kann.
Im Übrigen hat mein Mann inzwischen die Scheidung eingereicht und da ist es das selbe Spiel. Wieder keine PKH. Gleicher Richter.
Meine Anwältin hatte mir schon von einigen Wochen mitgeteilt, daß sie das Mandat niederlegt, wenn wieder die PKH abgelehnt wird (wurde bereits 6 x abgelehnt, immer die selbe Begründung, immer der gleiche Richter)
Was kann ich machen??? Wie komme ich an Prozesskostenhilfe und gibt es Möglichkeiten den Richter abzusetzen?
Schon mal jetzt ganz lieben Dank für Eure Antworten.
Nelofee _________________ Wer den Kopf in den Sand steckt, braucht sich nicht zu wundern, wenn er mit den Zähnen knirscht.
vielleicht sollte man die PKH-Entscheidung mal vors OLG bringen; da entscheiden dann andere Richter.
Zitat:
Die Angaben zu möglichen Einkünften sind unzureichend. Darüber hinaus ist eine hinreichende Erfolgsaussicht auf der Klage auf Unterhalt im Sinne von §114 ZPO nicht erkennbar.
Das muss der Richter ja noch irgendwie näher ausgeführt haben, nehme ich an. Wenn das dann ggf. zu widerlegen ist, dann ist evtl. doch noch was drin. _________________ Gruß
Peter H.
Danke für die schnelle Antwort.. Leider dürfte es für das OLG zu spät sein, da in 10 Tagen die Verhandlung angesetzt ist. Ich brauche also ein anderen Weg, der schneller geht. _________________ Wer den Kopf in den Sand steckt, braucht sich nicht zu wundern, wenn er mit den Zähnen knirscht.
hab ich das jetzt richtig verstanden - eine schwerbehinderte und mittellose Frau bekommt keine PKH für das Verfahren um Trennungsunterhalt bwz. nachehelichem Unterhalt, weil keine hinreichende Erfolgsaussicht vorliegt??
Soweit ich weiss, kann man einen Richter wegen Befangenheit ablehnen.
Ihre Anwältin kann jederzeit Terminverschiebung für die anstehende Verhandlung beantragen, bspw. aus gesundheitlichen Gründen der Mandantin oder weil sie selbst eine Fortbildung o.ä. hat.
wir kennen den Fall nur sehr rudimentär. Ratschläge wie Befangenheitsantarg oder vorgeschobene/-getäuschte Erkrankungen/Fortbildungen erachte ich hier mehr als unangebracht.
Solche Aktionen können auch ganz schnell nach hinten los gehen.
Nelofee hat folgendes geschrieben::
wurde bereits 6 x abgelehnt, immer die selbe Begründung,
M.E. sollte man sich - ggf. beim OLG - mal mit dieser Begründung auseinandersetzen. Zehn Tage reichen auch - soweit Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen - leicht aus, um das OLG anzurufen. In der mündlichen Verhandlung in 10 Tagen wird i. ü. schon nicht gleich ein Stuhlurteil ergehen. _________________ Gruß
Peter H.
Könnte hier eventuell seitens des Richters eine Rechtsbeugung vorliegen?
Kenne einen Fall aus Hamburg in dem ein Richter bei Verkehrsdelikten grundsätzlich Autofahrer verurteilte, ob schuldig oder nicht.
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