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Taschenkontrolle im Supermarkt

 
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blue4111
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.07.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 20:03    Titel: Taschenkontrolle im Supermarkt Antworten mit Zitat

Hallo,

ich weiß, dass es dieses Thema bereits im Forum gibt. In diesem Thread möchte ich ausdrücklich keine Diskussion beginnen, ob man diesen Kontrollen widersprechen sollte oder ob sie sinnvoll sind usw. Es geht nur um die Frage: Wie ist die Rechtslage?

1. Im Jurawiki habe ich bereits gelesen, dass Taschenkontrollen nur bei konkretem Verdacht (beobachtetem Diebstahl) und nur durch die Polizei zulässig sind BGH (Az: VII ZR 221/95).

2. die eigentliche Frage: ändert sich daran etwas, wenn Schilder zur Abgabe von Taschen vor Betreten des Marktes auffordern?

Wie ist die Rechtslage?

Danke!
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, siehe auch hier.

Zuletzt bearbeitet von DanielB am 20.03.09, 21:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

2. Nein
_________________
Geist ist Geil!
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blue4111
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.07.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnellen Antworten.
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djmugge
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2005
Beiträge: 122
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 14:55    Titel: Re: Taschenkontrolle im Supermarkt Antworten mit Zitat

blue4111 hat folgendes geschrieben::

2. die eigentliche Frage: ändert sich daran etwas, wenn Schilder zur Abgabe von Taschen vor Betreten des Marktes auffordern?

Wie ist die Rechtslage?



Das ändert nichts an der Rechtslage. Ich arbeite selbst im Sicherheitsdienst und war zeitweise mit Personalkontrollen betraut. Die klare Ansage lautet: Bei Verdacht soll der Mitarbeiter seine Tasche öffnen, besser noch alles daraus auf den Tisch oder eine andere Fläche legen. Macht er das nicht, darf der Sicherheitsdienst keinesfalls selbst die Tasche ausräumen, genau genommen darf er sie nicht mal in die Hand nehmen.

Macht er dies nicht und besteht ein konkreter Verdacht oder wurde der MA (der Kunde) konkret beobachtet, muss die Polizeit hinzugezogen werden. Gleiches gilt übrigens mit dem Kontrollieren von Jacken und Hosen(-Taschen)
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ich bin KEINE Signatur, sondern eine moderativ zensierte Unterschrift und diene lediglich der allgemeinen DEKORATION und gesellschaftlichen BELUSTIGUNG!
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Trillerpfeiffe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

pp.

Sollte sich anschliessend heraus stellen, das der MA oder Kunde nicht! gestohlen hat,
ist der Supermarkt zum Schadenersatz gegenüber dem Kunden verpflichtet....

Ini einem konkreten Fall, waren es 200,-Euro

Da wartet man doch gerne auf Toto und Harry
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Der Anwalt gewinnt immer. Egal ob Freispruch oder Lebenslang. Die Kohle geht beim Anwalt ein, so oder so.
Erra human est, gilt auch für die mit den schwarzen Robben.
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Trillerpfeiffe hat folgendes geschrieben::
Ini einem konkreten Fall, waren es 200,-Euro


Quellenangabe?

Ein anderes Urteil in diesem Zusammenhang ist dem Forum übrigens bekannt --> www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=159643 und da kann man gleichzeit sehen, wie man die Quelle angibt.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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