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Verfasst am: 17.03.09, 22:18 Titel: Kindes- und Ehegattenunterhalt
Hallo!
Mein Mann aus Guinea und ich sind seit Dez 2006 verheiratet. Seit Oktober 2007 leben mein Mann und seine leibliche Tochter (für die er das alleinige Sorgerecht hat) in D und haben dreijährige Aufenthaltserlaubnissen (laufen im Okt 2010 aus).
Seit einiger Zeit kriselt es bei uns und ich denke ernsthaft über eine Trennung nach.
Nun haben wir seit Okt 08 auch noch eine gemeinsame Tochter. Seitdem beziehe ich Elterngeld (1800,-). Mein Mann hat gelegentlich Jobs, aber nichts Festes. Wir bekommen keine Sozialhilfe.
Unsere gemeinsame Tochter soll bei mir leben, aber dürfte ihren Vater regelmäßig sehen.
Meine Fragen:
Könnte mein Mann bis Oktober 09 Sozialhilfe beantragen oder bin ich unterhaltspflichtig? Wenn ja, in welcher Höhe?
Oder hebt sich das auf, weil mein Mann wiederum ja unterhaltspflichtig für unsere gemeinsame Tochter wäre? Wie hoch ist der Kindesunterhalt?
Wenn ich ab Okt 09 wieder arbeite, habe ich ein gutes geregeltes Einkommen als Beamtin (3/4-Stelle A13). Wie sieht es dann mit dem Unterhalt aus?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 18.03.09, 01:00 Titel:
Während der Trennungszeit hat der Ehegatte mit dem höheren Einkommen dem Ehegatten mit dem niedrigeren Einkommen Unterhalt zu zahlen, und zwar - stark vereinfacht dargestellt - in Höhe von 3/7 der Differenz zwischen der Höhe der Einkommen der beiden Ehegatten.
Ehegattenunterhalt kann nicht gegen Kindesunterhalt aufgerechnet werden.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 19.03.09, 16:10 Titel:
Holzschuher hat folgendes geschrieben::
Franz Königs hat folgendes geschrieben::
in Höhe von 3/7 der Differenz zwischen der Höhe der Einkommen der beiden Ehegatten.
...wohl eher der Summe, oder?
Oder doch der Differenz?
Beispiel:
Einkommen des Ehemannes: 400 Euro monatlich.
Einkommen der Ehefrau: 1.800 Euro monatlich.
Differenz: 1.400 Euro monatlich, davon 3/7 = 600 Euro monatlich.
Die Ehefrau zahlt an den Ehemann 600 Euro monatlich.
Dem Ehemann stehen 1.000 Euro, der Ehefrau 1.200 Euro monatlich zur Verfügung.
Edit: yamato hat richtig nachgerechnet. Deshalb wurden aus 1.400 Euro nun 1.200 Euro.
Zuletzt bearbeitet von Franz Königs am 19.03.09, 16:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 19.03.09, 16:17 Titel:
Komme wenn auch mit anderem Rechenweg auf das selbe Ergebnis wie Franz Königs,
nur das der Frau nur 1200 bleiben, sonst hätten wir eine wundersame Geldvermehrung
Oder anders gesagt mit 3/7 der Summe kommt das gleiche raus . _________________ ausgezeichnet
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