Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Kann der Geschäftsführer einer Unternehmer Gesellschaft, oder GmbH persönlich dafür haftbar gemacht werden, wenn die Gesellschaft vor einem Vertragspartner vertragsbrüchig wird?
Gibt es unter Umständen eine persönliche Haftung über die Höhe des Stammkapitals, oder haftet dabei nur die Gesellschaft? Wenn ja wie sind diese Umstände?
Vielen Dank im vorraus für die Antworten.
Grundsätzlich haftet nur die GmbH mit ihrem eigenen Vermögen.
Nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen haftet der Geschäftsführer im Zuge einer Durchgriffshaftung persönlich.
Dies wäre z.B. wenn der Geschäftsführer steuerliche Pflichten, vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Wie ist es wenn Ware exportiert werden musste, sie dann aber doch im Land geblieben ist.
Wie haftet der GF und der Gesellschafter?
Wie ist die Rechtslage?
Auch Gesellschafter können in Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen persönlich haften.
Dies wäre im Einzelfall ggf. durch einen Rechtsanwalt zu prüfen. Dies kann aber nicht hier im Forum geschehen. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.