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Krankgeschrieben nach Kündigung

 
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Lotus_eater
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 08:08    Titel: Krankgeschrieben nach Kündigung Antworten mit Zitat

1. Frage
AN (Arbeitnehmer) kündigte aus gesundheitlichen Gründen selbst seinen Job fristgemäß zum 30. d. M. Angenommen er wäre auch noch danach krankgeschrieben, wäre er dann abgesichert und bekäme er Leistungen von einer Krankenkasse?

Die Agentur für Arbeit träte erst für ihn ein wenn er wieder gesund sei und sich der AN arbeitslos melde.

2. Frage
AN erhält ALG I für 1 Jahr. Diese Leistung ist eine Art Versicherung, soweit hat es der AN jedenfalls verstanden. Müsste der AN Besitz wie Gespartes angeben und zuerst veräußern, bevor er ein Anrecht auf ALG I hätte oder wäre das erst relevant, wenn er Bezieher von ALG II würde?

Vielen Dank schon mal für die Infos Lachen
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert ins Sozialrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

1. Solange er krank ist gibts Krankengeld.

2. ALG 1 gibt es unabhängig vom Vermögen. Du sagst es ja selbst es ist eine Versicherungsleistung für die du Prämien bezahlt hast

MfG
Matthias
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Lotus_eater
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 16:54    Titel: Krankengeld gibts von der Krankenkasse??? Antworten mit Zitat

Und Krankengeld gibts von der Krankenkasse??? Oder gibt es das von einer dem AN unbekannten Behörde.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ja von der Krankenkasse.
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