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Verfasst am: 18.03.09, 08:08 Titel: Krankgeschrieben nach Kündigung
1. Frage
AN (Arbeitnehmer) kündigte aus gesundheitlichen Gründen selbst seinen Job fristgemäß zum 30. d. M. Angenommen er wäre auch noch danach krankgeschrieben, wäre er dann abgesichert und bekäme er Leistungen von einer Krankenkasse?
Die Agentur für Arbeit träte erst für ihn ein wenn er wieder gesund sei und sich der AN arbeitslos melde.
2. Frage
AN erhält ALG I für 1 Jahr. Diese Leistung ist eine Art Versicherung, soweit hat es der AN jedenfalls verstanden. Müsste der AN Besitz wie Gespartes angeben und zuerst veräußern, bevor er ein Anrecht auf ALG I hätte oder wäre das erst relevant, wenn er Bezieher von ALG II würde?
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