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Vorladung zur Hauptverhandlung
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Trillerpfeiffe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="mano"]Moin,

Sven0986 hat folgendes geschrieben::
N
Generell nennt sich sowas Betrug - zur genaueren Beurteilung fehlen aber hier einige Angaben.
In der Sache müßte in der "Einladung" aber stehen um was es geht - ?
mano


Es ist selbstverständlich -kein Betrug- wenn das Arbeitsamt die Zahlung verweigert.
Das Arbeitsamt ist grundsätzlich in der Pflicht, die Miete zu zahlen, da kommen wir aber in das Sozialrecht rein.

Bevor man so eine Ladung bekommt, erhält man eine Anklageschrift.

Staatsanwalt XY stellt darin fest das Herr ABC aus D am xxxx eine Wohnung in XXXXX angemietet hat und die Miete vom xxxx bis xxxx nicht bezahlte.

Dann kommen die Beweismittel und die Auflistung von Zeugen, in dem Falle der Vermieter als Erstatter der Anzeige.
Normal steht dann da auch drin, der Beschuldigte hat sich nicht eingelassen oder oder oder

Evtl. gab es eine Ladung zur Polizei, und die Post hat den Brief ver..äh bummelt.
Soll ja vorkommen, das die Post mal einen Brief verliert, ca. 85000 Stück pro Tag.
_________________
Der Anwalt gewinnt immer. Egal ob Freispruch oder Lebenslang. Die Kohle geht beim Anwalt ein, so oder so.
Erra human est, gilt auch für die mit den schwarzen Robben.
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Sven0986
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Trillerpfeiffe hat folgendes geschrieben::
Es ist selbstverständlich -kein Betrug- wenn das Arbeitsamt die Zahlung verweigert.
Das Arbeitsamt ist grundsätzlich in der Pflicht, die Miete zu zahlen, da kommen wir aber in das Sozialrecht rein.


Das ist soweit ja richtig! Letztendlich habe ich mich aber nicht korrekt verhalten!
Das ganze liegt jetzt fast 2 Jahre zurück.

Das Amt hat nicht gezahlt....es ging über 2 MM + Kaution!

Ich hätte die ganze Sache klären müssen, stattdessen bin ich "geflohen".....ist ja trotzalledem ein Vergehen oder eine Straftat.....das weiss ich nicht genau...
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mano
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

ich bin mit dem Sozial/Mietrecht nicht so ganz fit - und auch nicht sicher, ob das Arbeitsamt zur Zahlung der Miete an den Vermieter verpflichtet ist.
Ich kenne das nur so, dass das AA dem Zahlungsempfänger - nämlich dem Arbeitslosen - die Miete auszahlt und dieser diese dann an den Vermieter "durchreicht".

Letztendlich hat der Vermieter den Vertrag mit dem Mieter und nicht mit dem Arbeitsamt??

Sollte das AA jedoch in der Pflicht stehen, die Miete direkt an den Vermieter zu zahlen, dann frage ich mich zwingend, warum das plötzlich nicht mehr gemacht wird?

Next one wäre dann zu fragen, warum sich der Mieter Form -und fristlos verabschiedet hat? Warum hat er die Nichtzahlung nicht mit dem AA und dem Vermieter abgeklärt?

Letztendlich müßte nunmehr der Tatvorwurf beim Gericht erfragt werden?

mano
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Sven0986
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

mano hat folgendes geschrieben::
Moin,
ich bin mit dem Sozial/Mietrecht nicht so ganz fit - und auch nicht sicher, ob das Arbeitsamt zur Zahlung der Miete an den Vermieter verpflichtet ist.
Ich kenne das nur so, dass das AA dem Zahlungsempfänger - nämlich dem Arbeitslosen - die Miete auszahlt und dieser diese dann an den Vermieter "durchreicht".

Sollte das AA jedoch in der Pflicht stehen, die Miete direkt an den Vermieter zu zahlen, dann frage ich mich zwingend, warum das plötzlich nicht mehr gemacht wird?

Next one wäre dann zu fragen, warum sich der Mieter Form -und fristlos verabschiedet hat? Warum hat er die Nichtzahlung nicht mit dem AA und dem Vermieter abgeklärt?

Letztendlich müßte nunmehr der Tatvorwurf beim Gericht erfragt werden?

mano


Zu erst einmal gibt es zwei Möglichkeiten für einen ALG II Empfänger die Miete zu zahlen. Die erste Möglichkeit wäre so wie Du es geschrieben hast. Das AA überweist dem Mieter das Geld und er leitet es über sein Konto weiter an den Vermieter.
Die zweite Möglichkeit(wie in meinem Fall) ist, das man bei Abgabe der Mietbescheinigung-/vetrag angibt, das die Miete vom AA direkt an den Vermieter gezahlt wird, also ohne Umweg uber den Mieter. Ist die einfachste und beste Metohde.

Die Miete in meinem Fall wurd nicht "plötzlich nicht mehr gezahlt". Ich habe diese Wohnung neu angemietet. Habe die Zustimmung vom AA bekommen mir eine Wohnung zu mieten. Habe daraufhin die Mietbescheinigung vorgelegt, dort wurde gesagt die Mietkosten seien zu hoch. Ich müsste eine andere Suchen oder die Konditionen mit dem Vermieter neu verhandeln. Das habe ich dann gemacht und habe die neue Mietbescheinung dann wieder abgegeben.
In der Zeit, in der das alles geschehen ist, habe ich den Vermieter darüber informiert. Nach Abgabe der Bescheinigung war ich in dem Glauben, das dann jetzt alles läuft. Doch der Vermieter sagte mir, das er noch kein Zahlungseingang verbuchen kann, ca. 6 Wochen nach Vertragsabschluss.
Der Vermieter wurde ernster und hatte mir eines Tages gedroht mir die Fresse einzuschlagen, als ich nicht die Tür aufgemacht hatte, als er davor Stand um mich zur rede zu stellen warum kein Geld ankommt. Ich hatte, weiß Gott warum, totale Panik und habe nicht geöffnet.
Irgendwie wusste ich nicht weiter und habe total überstürtzt und ohne Nachzudenken die Wohnung verlassen und habe mich nie wieder gemeldet.

Mit welcher Strafe kann man da rechnen? Ist das ein Vergehen oder schon eine Straftat?
Ich habe bisher eine weiße Weste, bis auf zwei Eingestellte Verfahren wo mir was vorgewurfen wurde, aber nicht begangen habe. Mit was für einer Strafe kann ich rechnen?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Sven0986 hat folgendes geschrieben::

Mit welcher Strafe kann man da rechnen? Ist das ein Vergehen oder schon eine Straftat?


Möglicherweise liegt ein Eingehungsbetrug vor --> http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug

Dort findet man auch etwas zu den Rechtsfolgen (Strafe).
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Sven0986
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::

Möglicherweise liegt ein Eingehungsbetrug vor --> http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug

Dort findet man auch etwas zu den Rechtsfolgen (Strafe).


Davon habe ich gelesen. Doch Freiheitstrafen bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe ist ne große Spannweite.
Dachte vllt. das jemand ungefähr abschätzen kann wie die ca. ausfällt
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Sven0986 hat folgendes geschrieben::
Redfox hat folgendes geschrieben::

Möglicherweise liegt ein Eingehungsbetrug vor --> http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug

Dort findet man auch etwas zu den Rechtsfolgen (Strafe).


Davon habe ich gelesen. Doch Freiheitstrafen bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe ist ne große Spannweite.
Dachte vllt. das jemand ungefähr abschätzen kann wie die ca. ausfällt
Aussagen über die zu erwartende Strafe sind schwer zu treffen, da die Strafzumessung von vielen individuellen Faktoren abhängt, als da wären:

- Alter des Täters (Jugendlicher / Heranwachsender / Erwachsener)
- Vorstrafen
- Reue
- ggfs. Höhe des "Schadens"
- Wiedergutmachung
- Eindruck, den der Richter vom Angeklagten im Prozess erhält
- Krankheiten, Süchte,...
- Tatmotiv
- Biografie des Täters
- "Vorgeschichte" / Beziehung zwischen Täter und Opfer
- ...

Folglich lassen sich höchstens sehr vage Prognosen treffen, was das zu erwartende Strafmaß eines Einzelfalles angeht.
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Sven0986
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

gotto hat folgendes geschrieben::
Davon habe ich gelesen. Doch Freiheitstrafen bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe ist ne große Spannweite.
Dachte vllt. das jemand ungefähr abschätzen kann wie die ca. ausfällt
Aussagen über die zu erwartende Strafe sind schwer zu treffen, da die Strafzumessung von vielen individuellen Faktoren abhängt, als da wären:[/quote]

- Alter des Täters (Jugendlicher / Heranwachsender / Erwachsener) -- 22 Jahre --
- Vorstrafen --keine--
- Reue --ja, vorhanden--
- ggfs. Höhe des "Schadens" -- alles berücksichtig ca. 1500 Euro --
- Wiedergutmachung -- würde ich gerne, finanzell aber sehr klamm --
- Eindruck, den der Richter vom Angeklagten im Prozess erhält -- wird man sehen --
- Krankheiten, Süchte,... -- keine die mein direkts Leben beeinflussen --
- Tatmotiv -- Angst vor Konsequenzen und Obdachlosigkeit --
- Biografie des Täters -- Normale Schullaufbahn, mittlerer Bildungsabschluss, keine Berufsausbildung wegen langer Knieprobleme, zur Zeit ALG II und Studierender am Abendgymnasium --
- "Vorgeschichte" / Beziehung zwischen Täter und Opfer -- Noramles Verhältniss zwischen Mieter und Vermieter --
- ...

Lässt sich nun eine Vermutung aufstellen, in welchem Rahmen sich das Strafmass bewegen wird?
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich halte nicht viel davon, Strafprognosen via Internet abzugeben, ohne den Fall genau zu kennen. Aber wenn es Ihnen so wichtig ist:

Im Falle einer Verurteilung dürfte eine Geldstrafe sehr wahrscheinlich sein.
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Sven0986
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Da ziehts einem die Schuhe aus und es fallen einem die Eier in Scheiben aus der Hose.

Ich habe nach Beantragung nun die Anklageschrift erhalten! Als ich die gelesen habe wär ich fast hintenrüber gefallen!
Es geht nicht um das vermutete sonder um folgendes:

Im November 2007 habe ich kurzzeitig in einer Wohngemeinschaft gelebt wegen Wohnungsmangel, soll heisse ich habe auf Teufel komm raus keine Wohnung gefunden und bin für 1,5 Monate in eine WG einer Stadt gezogen! Mein Zimmergenosse und mein damaliger Nachbar sind Nachts gerne auf Tour gegangen um mal hier und mal da einzusteigen!
Eines Nachts, gegen 1 Uhr, stand die Polizei vor meiner Tür! Ich war kurz vorher erst nach Hause gekommen, da ich im Internetcafe war, wie eigentlich jeden Abend!
Die erzählten mir, es bestehe der Verdacht, das ich an einem Einbruch in einem Supermarkt beteiligt gewesen wäre.
Als ich in Handschellen abgeführt wurde, erzählten sie mir, das ein Rucksack mit persönlichen Dokumenten von mir am Tatort gefunden wurde.
Da hat sich mein Zimmergenosse erdreistet, meinen Rucksack mit auf die Diebestour zu nehmen!
Diese Aussage tätigte ich bei der Verhörung am nächsten Morgen. Soweit ich weiß, waren die beiden Täter geständig. Steht ebenso in der Anklageschrift!
Die zweite Sache war, das die beiden eine Nacht in der Nachbarschaft einem Bauwagen aufbrachen(mehrmals) und Getränkekisten etc. entwendeten.
Ich Volldepp habe auf bitte von den beiden, einmal geholfen zwei Kisten zu tragen! War aber nicht an dem Einbruch beteiligt.

Die Anklageschrift ist 7 Seiten dick. Mein Name erscheint nur einmal, wegen dem Kisten tragen.

Kann ich deshalb eine Strafe erwarten, wegen Kisten tragens die die gestohlen haben?

Mit dem ganzen anderen Rest habe ich nix zu tun. Es steht zudem in der Anklageschrift ich wäre Teilgeständig, obwohl ich damals alles in der Vernehmung gesagt habe.....
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Rohan
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 289
Wohnort: Ostwestfalen-Lippe

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Spätestens jetzt sollte bei Ihnen langsam die Idee

"schnellstens einen Anwalt konsultieren !"

Gestalt annehmen !

Gruß
Rohan
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"Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann zertreten wir denen wenigstens den Rasen !"
(Rolf Rüssmann; kurz vor dem Anpfiff bei einem übermächtigen Gegner ...)
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Schoeneberg30
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Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bekam einmal einen Brief von der Staatsanwaltschaft Berlin, in dem stand, dass das Ermittlungsverfahren gegen mich wegen Beleidigung auf sexueller Grundlade eingestellt wurde, dies verwunderte mich allerdings, denn ich kann mich nicht entsinnen irgendetwas zuvor bekommen zu haben, in dem mir etwas vorgewurfen wurde, nur diesen einen Brief, ich rief da an und fragte worum es überhaupt ging, jedoch konnte man mir keine Auskunft geben und ich sollte persönlich vorbeischauen, dies war mir damals aber nicht möglich da ich bei der Bundeswehr war und die Kaserne südlich von Hamburg war, deshalb habe ich es einfach auf sich beruhen lassen. Vermutlich ein Fehler, denn am Ort des geschehens, welcher im Brief stand, hatte ich nie einen Konflikt gehabt.
_________________
Ick bin ein (West) Berliner Cool
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 02:18    Titel: Antworten mit Zitat

Sven0986 hat folgendes geschrieben::
Ich Volldepp habe auf bitte von den beiden, einmal geholfen zwei Kisten zu tragen! War aber nicht an dem Einbruch beteiligt.


Soetwas kann durchaus als Beihilfe gewertet werden. Aber wir sind hier kein Rechtsanwalt, der die meines Erachtens nun wirklich gebotene Hilfe stellen könnte: Ich kann daher Rohans Aufruf nur unterstützen. Wir können allenfalls munter spekulieren, was es wohl an Strafe geben könnte, das hilft Ihnen und uns aber überhaupt nichts und bringt den ganzen Thread in gefährliche Nähe zur Rechtsberatung.

@Schoeneberg30 Was der Beitrag im Kontext soll, erschließt sich mir nicht so ganz.

Gruß,

katmai.
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Achtung: Gefährliches Halbwissen!
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