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Schnell wird ein Verkäufer gebrauchter Waren zu einem gewerblichen Verkäufer fixiert.
In einem theoretischen Falle verkaufe jemand seinen Hausstand, seine Briefmarkensammlung, Radios, Stühle, Vasen, ..., nun alles was er so in den Jahren gekauft und gesammelt habe, so dessen unwiderlegte Behauptung vor Gericht! Versichert sei sein Hausstand mit 250000 Euro gewesen. Nun habe er ihn aufgelöst und davon bescheiden gelebt.
All das würde von einem Gericht als "gewerblicher Verkauf" gewürdigt werden, schließlich habe der Verkäufer davon gelebt, so das Gericht. Dies habe Haftungsfolgen ...!
In diesem Urteil sei es um Garantieleistungen gegangen, die X in seiner Auktionsbeschreibung ausgeschlossen hatte!
Unterstellen wir nun die Richtigkeit der gerichtlichen Feststellung und Würdigung. Unterstellen wir ferner, dass der Wiederbeschaffungsneuwert des gesamten privaten Hausstands ursprünglich mit 250000 Euro korrekt versichtert gewesen sei. Berücksichtigen wir zudem, dass bei einem großen Auktionshaus zum tatsächlichen "Marktwert" Ware ersteigert werde.
Nun bringe der Verkauf der gebrauchten Waren bei einem Onlineauktionshaus nicht den versicherten Wert, sondern nur zwanzig Prozent oder gar weniger, d.h. - der Verkaufserlös müsste schon wegen der Logik - erheblich vom tatsächlich bezahlten Wert abweichen (=Verlust).
Wie würde ein solcher "gewerblicher Verkauf" nun steuerlich bewertet werden, wenn tatsächlich nicht nachzuweisen wäre, dass X die verkauften gebrauchten Güter - wo anders zwischenzeitlich erworben habe, demnach also kein Handel erfolgt habe?
X - so dessen Meinung - habe "privat" und mit großen "Verlusten" verkauft!
Wie müsste nun der rechtlich verwirrte X ["als gewerblicher Verkäufer"] korrekt dem Finanzamt gegenübertreten?
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