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Anmeldungsdatum: 17.08.2008 Beiträge: 24 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 17.03.09, 20:29 Titel: Kredit danach Arbeitslos !
Schönen Abend,
weiß jemand das er in den nächsten 1-3Monaten Gekündigt wird, kann er noch schnell einen Kredit veranlassen.
Den bei fast allen Krediten werden extra Versicherungen abgeschlossen falls jemand zufällig arbeitslos wird (Kreditnehmer stellt sich natürlich unwissend).
Ohne die in Aussicht genommenen Verträge, den Darlehensvertrag und den Versicherungsvertrag mit allen dazugehörigen Klauseln und Bedingungen, zu kennen, kann man sich m. E. nicht verlässlich zur Sach- und Rechtslage äußern. Liegt Betrugsabsicht des Darlehensnehmers D vor, so könnte es für D ziemlich unangenehm werden, wenn sein Betrugsversuch "ans Tageslicht" kommt. Lügen haben bekanntlich und auch ziemlich häufig erstaunlich kurze Beine ...
Noch ein Grundsatz des Versicherungsrechtes: "Brennende Häuser kann man nicht versichern." Weiß D also schon jetzt, dass er auf jeden Fall arbeitslos wird und kann ihm der Versicherer V das auch nachweisen, indem er z. B. Erkundigungen einzieht, so wird´s wahrscheinlich mit dem Versicherungsschutz nichts werden.
Steht in den Versicherungsbedigungen nicht drin, dass der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Abschlusses in ungekündigter Stellung tätig sein muss?
Somit keine Zahlungspflicht der Versicherung!
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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