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Vorstandsmitglied trotz Vorstrafe

 
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dbrain86
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.04.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 14:06    Titel: Vorstandsmitglied trotz Vorstrafe Antworten mit Zitat

Hallo Community,

darf ein Vorstandsmitglied im Falle einer Vorstrafe weiter im Vorstand eines eingetragenen Vereins sein.
- Gibt es Unterschiede zwischen den verschiedenen Positionen im Vostand (z.B. 1. Vositzender oder Beisitzer?)
- Gibt es Unterschiede in der Vorstrafe (Haftstrafe oder lediglich Geldstrafe?)
- Gibt es Unterschiede bei der Art des Vereins (Sportverein..)

Danke für eure Antworten
dbrain86
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 14:20    Titel: Re: Vorstandsmitglied trotz Vorstrafe Antworten mit Zitat

dbrain86 hat folgendes geschrieben::
Hallo Community,

darf ein Vorstandsmitglied im Falle einer Vorstrafe weiter im Vorstand eines eingetragenen Vereins sein.


Soweit die Satzung nichts Gegenteiliges bestimmt ja.

Zitat:
- Gibt es Unterschiede zwischen den verschiedenen Positionen im Vostand (z.B. 1. Vositzender oder Beisitzer?)


Soweit die Satzung nichts Gegenteiliges bestimmt nein.

Zitat:
- Gibt es Unterschiede in der Vorstrafe (Haftstrafe oder lediglich Geldstrafe?)


Soweit die Satzung nichts Gegenteiliges bestimmt nein.

Zitat:
- Gibt es Unterschiede bei der Art des Vereins (Sportverein..)


Nein.
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laurentius
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2009
Beiträge: 9
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ohne die Satzung zu kennen, kann man natürlich nichts abschließendes sagen.

Oft findet man aber in Satzungen einen Paragraphen, der den Ausschluß einzelner Mitglieder regelt.
Meistens findet sich darin ein Passus, dass ausgeschlossen werden kann, "wer das Ansehen des Vereins grob und nachhaltig beeinträchtigt" oder vergleichbare Formulierungen.

Je nach Einzelfall kann das bedeuten, dass der Verein darin eine solche Beeinträchtigung sieht, wenn ein vorbestraftes Mitglied dem Vorstand angehört.

Ob das in dem hier besprochenen Sachverhalt der Fall ist, kann man ohne nähere Informationen zur Satzung und dem Vereinsumfeld natürlich nicht sagen.

Gruß, Laurentius
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