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MP3 Player einkassiert
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stupsi3108
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 14:31    Titel: MP3 Player einkassiert Antworten mit Zitat

hallo zusammen,

ich bin 16 Jahre alt und besuche die 9. Klasse einer Realschule...in nrw

meine mp3 player wurde gestern einkassiert aber ich habe nicht gehört und es war auch kein unterricht es war grade wechselpause.. ich hate den mp3 player aus meiner tasche geholt um das kabel wieder dranzustcken welches ich vorher für den jeweiligen unterricht gebracuht hatte die habe ich auch versucht dem lehrer zu erklären doch der hat mir gar nich zu gehört und ihn mir einfach abgenommen und auf die frage wann ich ihn denn wieder bekomme meinte er nur das werd ich mir noch überlegen

meine frage ist wie lange oder darf ein Lehrer überhaupt einen mp3 player einkassieren!?

mfg. daniel


Zuletzt bearbeitet von stupsi3108 am 18.03.09, 21:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Was sagt denn die Schulordnung zum Thema elektronische Unterhaltungsgeräte.

Und als Tipp unter dem Stichwort Handy finden sich hier und im Schulrecht bzw. im Archiv seitenweise Beiträge zum Thema "einkassieren".
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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stupsi3108
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

in der hausordnung steht das es nur IM unterricht verboten ist aber für die pausenzeiten kein stricktes verbot gilt... und es war ja 5 minuten pause als mir der player abgenommen wurde...
meine frage ist halt ob der lehrer überhaupt das recht dazu hat ihn mir auf unbestimmte zeit abzunehmen weil es ist ja immernoch mein eigentum ich hab es bezahlt!!

mfg.
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo stupsi,

Zitat:
meine frage ist halt ob der lehrer überhaupt das recht dazu hat ihn mir auf unbestimmte zeit abzunehmen weil es ist ja immernoch mein eigentum ich hab es bezahlt!
Der Lehrer hat das Recht, den MP3-Player einzuziehen, wenn in der rechtmäßig zustande gekommenen Schulordnung drin steht, dass MP3-Player verboten sind. Liegt Ihnen denn eine aktuelle Fassung der Schulordnung schriftlich vor und wie ist die genaue Formulierung darin?

Die Wegnahme darf nicht auf unbestimmte Zeit erfolgen. Das ist auch nicht geschehen. Der Lehrer hat lediglich gesagt, dass er sich noch überlegen muss, welche Frist er festsetzt. Auch dazu könnte vielleicht etwas in der Schulordnung stehen.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass laut Ihrer Schulordnung die Benutzung von MP3-Playern in den Pausen erlaubt ist, dann gehen Sie mit der schriftlichen Schulordnung zum Lehrer und reden Sie mit ihm darüber.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
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IceEngine21
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 00:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich dachte nur die "Verwendung" von elektr. Geräten sei verboten.

Wenn sogar der "Besitz" von elektr. Geräten an Schulen verboten ist, müsste man die Taschen aller kontrollieren, die das Schulgebäude betreten. Am besten noch gleich einen Nacktscanner, wie ihn die EU einführen will. Denn nur so finde ich, kann man den Besitz an Schulen verhindern.

Da fällt mir gerade was ein:
Angenommen Schüler weigert sich, das elektr. Gerät herzugeben. Was kann der/die Lehrer/in sonst noch machen? Einen Schulverweis gibt es sowieso, deshalb hat das freiwillige Abgeben des geräts aus Sicht des Schülers eigentlich keinen Vorteil? Wird die Sache für den Schüler schlimmer, wenn er sein Eigentum nicht hergibt?
Ich nehme jetzt nicht an, dass es zu körperlicher Gewalt kommt oder die Polizei gerufen wird...
Und was kann der/die Lehrer/in machen, wenn der Schüler dann stumm da sitzt, weder seinen Namen sagt, noch das Gerät hergibt und einfach geht?

Grüße
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 00:57    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit das noch nicht öfter passiert ist, dürfte es eigentlich helfen, wenn die Eltern die Herausgabe verlangen. Ansonsten frage ich mich aber auch, ob die Schulordnung das Mitführen solcher Geräte überhaupt rechtmäßig verbieten kann. Damit wird ja auch in die allgemeine Handlungsfreiheit außerhalb des Schulgebäudes eingegriffen, so ein MP3-Player könnte ja bei einer möglicherweise längeren Busfahrt durchaus ganz angenehm sein.
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stupsi3108
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

*update*
ich hatte mit meiner mutter am freitag ein gespräch in der schule da wurden wir drüber belehert warum mp3 player, handys usw verboten sind... alles gut und schön aber meinen player habe ich immer noch nicht wieder.. auf mehrfaches fragen wurde jedesmal mit nein geantwortet auch auf fragen meiner mutter ... kann ich eine anzeige gegen die schule machen? es sind bald 2 wochen vergangen seitdem mir das gerät abgenommen wurde
und in der hausordnung steht das diese geräte von den eltern abzuholen sind...

mfg. Daniel
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Daniel,

fand dieses Gespräch beim Direktor statt? Gab es für die Nichtrückgabe auch eine Begründung bzw. einen Hinweis darauf, wann es zurückgegeben wird?

Wie auch immer: Die Schule darf den Player nur "zeitweise" einbehalten - da ist das Schulgesetz eindeutig. Nach einem Gespräch wie von Dir beschrieben ist es definitiv auszuhändigen. Alles andere wäre auch wenig sinnvoll (um nicht zu sagen Unsinn). Schneller als eine Anzeige dürfte eine entsprechende Beschwerde bei der Schulaufsicht zum Erfolg führen. Ein Telefonat könnte schon ausreichen.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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stupsi3108
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

das gespräch fand mit dem direktor, dem Lehrer der mit den PLayer abgenommen hat & meinem klassenlehrer statt..
vor dem gespräch hatte ich schon mehrmals meinen klassenlehrer gefragt wann ich den denn nun wiederbekommen er meinte immer nur das kann ich dir jetzt nicht sagen..
so und bei dem elterngespräch hieß es einfach nur "nein" ohne begründung oder sonstiges..
ich finde das verdammt mies was da abgeht...
also soll ich jetzt direkt beim schulministerium in düsseldorf (NRW) anrufen?

mfg. Daniel
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Das Schulministerium ist eine Nummer zu hoch. Ansprechpartner ist die Bezirksregierung, die für Deine Schule zuständig ist. Hier die Adressen:

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/nachgeordneterBereich/AdressenSchule/Bezirksregierungen/index.html

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Daniel,

liegt Ihnen eine aktuelle schriftliche Fassung der Schulordnung vor (z.B. bei dem Gespräch bekommen)?

Was steht dort exakt über elektronische Geräte?

Haben Sie schon einen der Schüler- oder Elternvertreter in der Schulkonferenz gefragt, ob diese Hausordnung ordnungsgemäß durch eine Abstimmung in der Schulkonferenz nach § 65, Abs. (2), Nr. 23 des Schulgesetzes NRW beschlossen worden ist?

Schöne Grüße
Kurt
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte die Schulkonferenz tatsächlich eine Schulordnung beschlossen haben, nach der Gegenstände auf unbestimmte Zeit einbehalten und auch nach erfolgten Gesprächen sowohl mit dem Schüler als auch der Mutter nicht zurückgegeben werden, würde ich auch hierüber die Schulaufsicht informieren. Der Beschluss verstieße m.E. gegen bestehende rechtliche Vorgaben des Schulgesetzes und wäre dementsprechend zu beanstanden:

Das Schulgesetz NRW sagt:
Zitat:
§ 53
Erzieherische Einwirkungen,
Ordnungsmaßnahmen

(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische
Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen,
Schülern und Eltern,
die mündliche oder schriftliche Missbilligung des
Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die
Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die
zeitweise Wegnahme von Gegenständen [...]


]Die Rückgabe zeitlich an ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten zu knüpfen, halte ich für eine grundsätzlich vertretbare Ausgestaltung des im Schulgesetz genannten Begriffs "zeitweise", die Rückgabe könnte noch am selben Tag erfolgen. Die Einbehaltung eines Gegenstandes auf unbestimmte Zeit ohne eine Regelung, wann er überhaupt zurückgegeben wird, überschreitet erkennbar den gesetzlich normierten Rahmen und dürfte duch die Schulkonferenz nicht beschlossen werden:

Zitat:
§ 65
Aufgaben der Schulkonferenz
(2) Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften [...]

Sollte eine solche Schulordnung tatsächlich durch die Schulkonferenz beschlossen worden sein, hätte der Schulleiter bereits diesen Beschluss beanstanden müssen:

Zitat:
§ 59
Schulleiterinnen und Schulleiter
Beschlüsse der Konferenzen,die gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verstoßen, sind unverzüglich zu beanstanden. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung und ist zu begründen. Hilft die Konferenz der Beanstandung nicht ab,
holt die Schulleiterin oder der Schulleiter die Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde
ein.


Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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stupsi3108
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

in der Hausordnung steht NUR das solche geräte an der schule verboten sind...
aber da steht NICHT das sie auf unbestimmte zeit einbehalten werden!!

mfg. Daniel
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Soll das bedeuten, dass dort nicht einmal Regelungen enthalten sind für den Fall, dass sich jemand nicht an das Verbot hält? In diesem Fall müsste das Gerät eigentlich viel schneller an den Schüler herausgegeben werden, ggf. verbunden mit einer erzieherischen Maßnahme.

Mit freundllichem Gruß
Anton Reiser


Zuletzt bearbeitet von Anton Reiser am 30.03.09, 20:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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stupsi3108
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

ja eine erzieherische maßnahme habe ich ebenfalls schon bekommen... "mensadienst" also nach der pause mensa fegen und sowas.. finde ich völlig unangemessen...
also ich hab alles bekommen .. n schriftlichen verweis, ne konferenz & erzieherische maßnahme alles nur das gerät nicht wieder ...
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