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Verfasst am: 18.03.09, 14:57 Titel: Gehören polizeiliche Fakten in eine Mietakte?
Hallo,
Ich stelle auch hier einmal diese Frage. Vor 2 Jahren haben wir einem neuen Vermieter bekommen. In der Mietakte sind polizeiliche Sachen wie Strafanzeigen etc. aufgetaucht. Gehört dies in eine Mietakte und wie kommen diese dahin? Die Strafanzeigen gingen nicht an den Vermieter und wurden von diesem auch nicht ausgeführt sondern gingen nur an uns. Es handelt sich um Strafanzeigen wegen einer zu lauten Party vor ca. 30 Jahren mit Handgreiflichkeiten. Vermutlich ist auch eine Strafanzeige mit Gerichtsverfahren wegen eines nebenliegenden Anwohners vorhanden, der uns auf dem hier wohnenden Grundstück belästigte.
Verfasst am: 19.03.09, 23:58 Titel: Re: Gehören polizeiliche Fakten in eine Mietakte?
Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Das frage ich mich auch.
Die Antwort finden Sie hier
Wäre dann wohl doch nicht ganz zu Unrecht in der Akte. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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