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1.
Wenn man folgenden Brief erhält, kann man dann sicher gehen, dass man ab dem betreffenden Datum (14.4.09) keine weiteren Verpflichtungen der Firma gegenüber hat, und auch von der jeweiligen Firma nicht belangt werden kann?
"Sehr geehrter Herr ......
Die Teilnahmedauer entsprechend unseren AGB ist folgendermaßen festgelegt:
Eine vorzeitige Kündigung Ihrerseits kann von unserer Seite nnur kulanzhalber ins System eingearbeitet werden, wenn sie unter Berücksichtigung der Mindestlaufzeit spätestens 20 Tage vor Ende der laufenden Spielperiode schriftlich an uns übermittelt wurde.
Erfolgt die Kündigung kurzfristiger, so kann sie erst nach Ablauf der verlängerten Spieldauer durchgeführt werden.
Wir haben die Kündigung zum 14.04.2009 in unser System mit aufgenommen.
Wir hoffen, sie hatten viel Glück und Freude mit ............ und würden uns natürlich freuen, Sie in unserem ständig wachsenden Spielerkreis zukünftig begrüßen zu dürfen."
Wäre damit für eine jeweilige Person alles erledigt, was mit der Fima zu tun hat oder müsste man sich noch um mehr kümmern?
Wie würde man denn dieses Juristendeutsch verständlich für einen Normalbürger machen? Vielen Dank schonmal im vorraus für die Antworten.
2. Wenn man niemals, sei es online, schriftlich, oder irgwie anders, sich bei etwas angemeldet hat, kann man dann belangt werden?
Als Beispiel:
Jemand hat bei einer Firma teilgenommen, die jemanden bei vielen Gewinnspielen im Monat anmeldet.
Nun bekommt man einen Anruf von einer anderen Firma, die erklärt, man habe angeblich einen bis Oktober laufenden Vertrag mit der Firma (man zahlt 59€/Monat), dafür meldet die Firma die Person dann bei Gewinsspielen an.
Was sollte man nun machen, wenn man mit der Firma noch niemals Kontakt hatte?
Oder wenn der Telefontyp von der Firma gemeint hätte, er sendet einem die Daten und die Rechnung per Post zu.
Wie sähe denn in dem Fall die Rechtslage aus, und um was müsste man sich kümmern?
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