Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gewinnspiele Online
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gewinnspiele Online

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Jucky81
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 15:27    Titel: Gewinnspiele Online Antworten mit Zitat

Hallo... und zwar habe ich 2 Fragen:

1.
Wenn man folgenden Brief erhält, kann man dann sicher gehen, dass man ab dem betreffenden Datum (14.4.09) keine weiteren Verpflichtungen der Firma gegenüber hat, und auch von der jeweiligen Firma nicht belangt werden kann?

"Sehr geehrter Herr ......

Die Teilnahmedauer entsprechend unseren AGB ist folgendermaßen festgelegt:

Eine vorzeitige Kündigung Ihrerseits kann von unserer Seite nnur kulanzhalber ins System eingearbeitet werden, wenn sie unter Berücksichtigung der Mindestlaufzeit spätestens 20 Tage vor Ende der laufenden Spielperiode schriftlich an uns übermittelt wurde.

Erfolgt die Kündigung kurzfristiger, so kann sie erst nach Ablauf der verlängerten Spieldauer durchgeführt werden.

Wir haben die Kündigung zum 14.04.2009 in unser System mit aufgenommen.

Wir hoffen, sie hatten viel Glück und Freude mit ............ und würden uns natürlich freuen, Sie in unserem ständig wachsenden Spielerkreis zukünftig begrüßen zu dürfen."

Wäre damit für eine jeweilige Person alles erledigt, was mit der Fima zu tun hat oder müsste man sich noch um mehr kümmern?
Wie würde man denn dieses Juristendeutsch verständlich für einen Normalbürger machen? Vielen Dank schonmal im vorraus für die Antworten.



2. Wenn man niemals, sei es online, schriftlich, oder irgwie anders, sich bei etwas angemeldet hat, kann man dann belangt werden?
Als Beispiel:
Jemand hat bei einer Firma teilgenommen, die jemanden bei vielen Gewinnspielen im Monat anmeldet.
Nun bekommt man einen Anruf von einer anderen Firma, die erklärt, man habe angeblich einen bis Oktober laufenden Vertrag mit der Firma (man zahlt 59€/Monat), dafür meldet die Firma die Person dann bei Gewinsspielen an.
Was sollte man nun machen, wenn man mit der Firma noch niemals Kontakt hatte?
Oder wenn der Telefontyp von der Firma gemeint hätte, er sendet einem die Daten und die Rechnung per Post zu.
Wie sähe denn in dem Fall die Rechtslage aus, und um was müsste man sich kümmern?

Vielen Dank für eure Antworten, Jucky
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.