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Balu der Bär FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.02.2009 Beiträge: 23
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Verfasst am: 17.03.09, 08:57 Titel: Gibt es Arbeitnehmerversicherungen für Unternehmen ? |
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Guten Tag
die Fehlerquote bei der Arbeitsausführung mancher Mitarbeiter ist relativ hoch
(Beispiel: gewerbl. Mitarbeiter einer Tischlerei vermisst sich und schneidet ein paar Kubikmeter Holz falsch zu, es entsteht ein Holzschaden i.H. von 3.000 €, Umsatzschaden,
Arbeitszeitschaden,Neubeschaffungsschaden,Verwaltungskosten etc. und so entstehen schon einmal Gesamtschäden i.H. von 10.000 € und mehr)
(oder ein Mitarbeiter ist beauftragt, Ware an einen Kunden auszuliefern und
verwechselt die Adresse, fährt also nicht in den Süden, sondern in den Norden,
und auch hier entstehen schnell Kosten in Höhe von 2 - 3000 € ...)
deshalb also die Frage, gibt es Versicherungen, die derartige Fehler abdecken ?
Natürlich passieren Fehler bei der Arbeit und jenes ist auch menschlich und durchaus
normal, aber für Unternehmen können solche Fehler oft erhebliche und manchesmal auch
existentielle Gefährdungen bedeuten . |
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Dummerchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 17.03.09, 09:04 Titel: Re: Gibt es Arbeitnehmerversicherungen für Unternehmen ? |
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Balu der Bär hat folgendes geschrieben:: | deshalb also die Frage, gibt es Versicherungen, die derartige Fehler abdecken ? |
Nein, aber es gibt Briefpapier, auf das man fuer "Mitarbeiter", die nichts gebacken kriegen und staendig hohe Schaeden verursachen, ganz prima Kuendigungen schreiben kann. |
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matthias. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 17.03.09, 09:47 Titel: Re: Gibt es Arbeitnehmerversicherungen für Unternehmen ? |
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Dummerchen hat folgendes geschrieben:: | Balu der Bär hat folgendes geschrieben:: | deshalb also die Frage, gibt es Versicherungen, die derartige Fehler abdecken ? |
Nein... |
Das würde ich so nicht sagen, es gibt eigentlich für alles für eine entpsrechende Prämie eine Versicherung.
Mit Arbeitsrecht hat das aber im Grunde nichts zu tun.
Einfach mal ein paar Versicherungen anschreiben/anrufen.
MfG
Matthias |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 17.03.09, 15:58 Titel: |
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Verschiebibert ins Versicherungsrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Balu der Bär FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.02.2009 Beiträge: 23
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Verfasst am: 17.03.09, 16:03 Titel: Wir haben einmal bei der Name gelöscht |
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...Name gelöscht - Forenregeln beachten! Biber Versicherung nachgefragt und uns leider eine Absage eingehandelt.
Bei der Name gelöscht - Forenregeln beachten! Biber Versicherung hiess es, das sei ein unternemerisches Risiko, das
von der Name gelöscht - Forenregeln beachten! Biber nicht versichert werden würde, aber ich glaube, so etwas schon
einmal gelesen zu haben.
Der Arbeitnehmer ist Versicherungsnehmer und zahlt auch die Prämie, die ihm vom
Unternehmen zum Teil auch ersetzt werden kann.
Das hat gleichsam den Vorteil, dass der Arbeitnehmer auch mehr "aufpasst" . |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 17.03.09, 16:18 Titel: |
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Vielleicht bringt es was, nicht direkt bei einem Versicherer anzufragen (es wundert mich, dass die beiden genannten Unternehmen noch so da stehen^^), sondern mal bei einem Versicherungsmakler nachzufragen. Diese sollten schließlich den Überblick haben, wo wie was versichert werden kann. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Smiler FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 17.03.09, 16:50 Titel: |
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Mal so eingeworfen, ein AN schuldet zunächst mal nicht den Erfolg seiner Arbeit.
Berufshaftpflichtversicherungen gibt es zwar aber ob für den durchschn. Arbeitnehmer? Wenn doch und diese auch für Schäden im Betrieb einsteht, nicht nur gegenüber Dritten, wird eine solche vermtl. jeden Anspruch des AG gegen seinen AN nach den Maßstäben der Arbeitnehmerhaftung beurteilen. Ob ein AN aber, durch das durchreichen eines Anspruchs seines AG an eine mögliche Versicherung, sein Verschulden freiwillig einräumt und somit den Weg ebnet zu einer Abmahnung oder Kündigung? _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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matthias. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 17.03.09, 19:12 Titel: |
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Wenn der AN der Versicherungsnehmer ist würde ich das sehen wie Smiler.
Der AN haftet ja für einen normalen Fehler nicht solange er lediglich leicht fahrlässig diesen begangen hat. Selbst wenn der Schaden immens hoch wäre (darauf kommt es nicht an).
Von daher ist das in meinen Augen der falsche Ansatz.
Mfg
Matthias |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 17.03.09, 19:13 Titel: Re: Gibt es Arbeitnehmerversicherungen für Unternehmen ? |
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Balu der Bär hat folgendes geschrieben:: | ...
deshalb also die Frage, gibt es Versicherungen, die derartige Fehler abdecken ?
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Es gibt Berufshaftpflichtversicherungen (ich habe selbst eine abgeschlossen) die - analog einer Privathaftpflichtversicherung - Vermögens-, Sach- und/oder Personenschäden abdecken (siehe auch Arbeitnehmerhaftung). |
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Smiler FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 17.03.09, 19:39 Titel: Re: Gibt es Arbeitnehmerversicherungen für Unternehmen ? |
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Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben:: | Balu der Bär hat folgendes geschrieben:: | ...
deshalb also die Frage, gibt es Versicherungen, die derartige Fehler abdecken ?
... |
(ich habe selbst eine abgeschlossen) |
Ist ja ok, Dipl.-Sozialarbeiter gehören nicht zu den durchschnttl. Arbeitnehmern _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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zuberbühler FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.06.2008 Beiträge: 186 Wohnort: Oyten
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Verfasst am: 17.03.09, 20:29 Titel: |
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Hallo Balu der Bär,
was Sie suchen, gibt es leider nicht.
Sie können nur die Dummheiten der Chefs versichern in Form einer Directors & Officers-Versicherung (D&O).
Daneben gibt es noch spezielle Manager-Rechtsschutz-Deckungen.
Mit besten Grüßen
zuberbühler |
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J_Denver FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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