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Familiensituation:
Ich, Rentnerin (Erwerbsunfähigkeit), Stiefmutter des u. a. Sohnes
Ehemann (geringfügig Beschäftigter)
Stiefsohn bis Oktober 2009 noch 24 Jahre! War selbständig; jetzt Insolvenz
Wir leben z. Z. in einer Mietwohnung und der Stiefsohn leistet einen Mietanteil
(sozusagen „Untermiete“; k e i n e Bedarfsgemeinschaft). Durch seine Insolvenz hat er kein Einkommen mehr. Steht ihm Hartz IV mit dem Mietanteil zu? Er bewohnt jetzt ein ca. 20 qm großes Zimmer und hat Küchen- und Badbenutzung.
Des Weiteren ziehe ich in Betracht ein Haus anzumieten. In diesem Haus könnte mein Stiefsohn das obere Stockwerk bewohnen (2 gr. Zimmer, Flur und Bad), nur die Küchenbenutzung wäre unten im Erdgeschoß bei mir. Ein Untermietvertrag würde natürlich
geschlossen. Wird dieser Untermietvertrag beim Hartz IV Amt anerkannt? Bin ich als Stiefmutter in irgendeiner Form unterhaltsverpflichtet? Ist sein Vater unterhaltsverpflichtet
(sein Einkommen als geringfügig Beschäftigter + meine Rente)? Oder bleibe ich als Stiefmutter komplett außen vor?
Oder aber, kann/darf er sich bereits jetzt als n o c h nicht ganz 25-jähriger eine eigene Wohnung zulegen?
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