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Verfasst am: 18.03.09, 17:15 Titel: Kosten des Insolvenzverfahrens
Was ist,
wenn Insolvenzschuldner nach Abschluss des Insolvenzverfahrens bzw. Schuldenbefreiung die gestundeten Kosten von Insolvenzverfahren nicht ausgleichen kann ?
Oft ist das sogar vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits erkenntbar.
z.B. bei den Leuten, die keine Aussicht auf Berufsleben mehr haben (Rentnern, Behinderten... u. dgl.).
Die können niedergeschlagen werden, wobei allerdings zu beachten ist, dass auch kleinste Ratenzahlung festgesetzt werden kann. Maßgeblich ist hier § 115 ZPO. _________________ Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
gestundet wird, soweit sich die Vermögensverhältnisse nicht ändern, bzw. die Stundung aufgehoben wird bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.
Maßgeblich sind hier die § 4a InsO für die Stundung, § 4b InsO für die Rückzahlung. _________________ Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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