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Kosten des Insolvenzverfahrens

 
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saya
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 17:15    Titel: Kosten des Insolvenzverfahrens Antworten mit Zitat

Was ist,
wenn Insolvenzschuldner nach Abschluss des Insolvenzverfahrens bzw. Schuldenbefreiung die gestundeten Kosten von Insolvenzverfahren nicht ausgleichen kann ?

Oft ist das sogar vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits erkenntbar.
z.B. bei den Leuten, die keine Aussicht auf Berufsleben mehr haben (Rentnern, Behinderten... u. dgl.).
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Dirty Uschi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 688
Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Die können niedergeschlagen werden, wobei allerdings zu beachten ist, dass auch kleinste Ratenzahlung festgesetzt werden kann. Maßgeblich ist hier § 115 ZPO.
_________________
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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saya
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ab wann sind die Verfahrenkosten zu zahlen / abzutragen ?
Während oder nach Abschluss des Verfahrens ?
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Dirty Uschi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 688
Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

gestundet wird, soweit sich die Vermögensverhältnisse nicht ändern, bzw. die Stundung aufgehoben wird bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Maßgeblich sind hier die § 4a InsO für die Stundung, § 4b InsO für die Rückzahlung.
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