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Verfasst am: 18.03.09, 19:29 Titel: Recht an einem Bild
Vor ca. 25 Jahren hat A von sich auf Teneriffa von einem Straßenkünstler ein Bild, Karrikatur, machen lassen.
Seit dem wird das signierte "Werk" in versiedenen Gößen verwandt, zB auf Visitenkarten, als Avatar in Foren, auf der HP im Netz.
Nun ist A Kontaktiert worden, zuerst als PM/PN aus einem Forum, dann als Mail als Webmaster@xxx.xx, dann per Post an eine bei xxNIC hinterlegte Adresse.
Alles war in Spanisch. A solle a) eine gespiegelte Version nich mehr verwenden b) mitteilen wo und wie er das "Werk" verwendet.
Der Absender behauptet den Künstler bzw. dessen Familie zu vertreten, die Absenderadresse lässt auf mehrere Büros auf den Kanarischen Inseln schließen.
A hat das Ganze ignoriert und jetzt ein Schreiben auf Deutsch (Versuch) erhalten.
Was ist A zu raten? _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu!
Wenn wirklich im Auftrag des Künstlers gehandelt wird, wäre es u. U. rechtens.
Das Recht am eigenen Bild nach § 22 Kunsturhebergesetz hat zwar der Abgebildete. Das bedeutet aber nur, dass der Künstler das Bild nicht ohne Zustimmung des Abgebildeten veröffentlichen darf.
Das Urheberrecht am Bild hat der Künstler. Dieser kann auch bestimmen wo und wie sein Werk veröffentlicht/verbreitet wird. Wenn Sie sich beispielsweise Passfotos machen lassen, dürfen Sie diese nicht ohne Einverständnis des Fotografen ins Netz stellen, es sei denn, dies wäre ausdrücklich vereinbart worden.
Was der Abgebildete mit dem Bild darf und was nicht kommt also letztendlich darauf an, was seinerzeit zwischen Künstler und Abgebildeten vereinbart worden ist. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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