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Reaktionsfrist auf einen Brief vom AG?

 
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seppxbc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 19:41    Titel: Reaktionsfrist auf einen Brief vom AG? Antworten mit Zitat

Hallo
ich habe ein problem. mein arbeitgeber hat mir einen brief geschickt, er kann mich telefonisch nicht erreichen und ich soll doch bitte vorbei kommen ins sklavenbüro((Wortsperre: Firmenname)).
der brief wurde am montag aufgegeben, am dienstag sollte ich schon um 15 uhr da sein.
die post kommt bei mir so um 12. natürlich schaue ich nicht jeden tag sofort in den briefkasten und hab den brief erst um 17uhr aufgemacht.
ich bin der meinung, dass der termin viel zu kurzfristig gestellt wurde, wie kann ich mich wehren, denn ich hab gleich eine abmahnung gekriegt.
ich bin echt dankbar für alle tipps, ich bin nicht so der rechtsprofi.

mfg seppxbc
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso warst du denn zu Hause?
Urlaub? Krank? Freischichten?Homeoffice?
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seppxbc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

ich bin zeitarbeiter und momentan gibts keine arbeit.
deswegen bin ich zu hause.
ich bin auch schon mündlich gekündigt. nur müssen sie mir mein geld noch 6 wochen weiter zahlen. weil sie mir erst zum 15ten diesen monates kündigen können.
ich denke das wollen die jetzt vermeiden, und wollen mir an den karren fahren.

mfg seppxbc
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Steht denn in der Abmahnung drin wie konkret du dich verhalten sollst, evtl. auch die Rechtsgrundlage.

Vielleicht steht zu der Problematik auch was im Tarifvertrag.

MfG
Matthias
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seppxbc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

nein, wie ich mich verhalten hätte sollen, steht nicht drin.
ich denke sowas ist nicht im tarifvertrag geregelt.
ich meine, man kann nicht erwarten, dass man so schnell reagieren kann.
die postlaufzeit beträgt auch nicht immer einen tag, sonderen auch mal zwei.
was soll man dann machen.
manche haushalte kriegen ihre post auch erst um 14uhr in unserem dorf, was soll man dann machen?
wie gesagt ich krieg die post um 12 uhr, manchmal kriege ich gar keine post, desshalb schau ich auch nicht gleich um fünf nach zwölf in den postkasten.
ich denke, das verhalten meine arbeitgebers ist rechtswiedrig.
morgen muss ich da vorstellig werden und ich würde gern so eine art grundsatzurteil denen präsentieren, dass es so nicht geht.

mfg seppxbc
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seppxbc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

hat keiner einen Tipp?
ich muss morgen früh schon zum AG und möchte da am besten gleich klare
verhältnisse schaffen.

mfg seppxbc
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markus_1002001
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 136
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

seppxbc hat folgendes geschrieben::
ich bin zeitarbeiter und momentan gibts keine arbeit.
deswegen bin ich zu hause.

Kurzarbeit? Freigestellt? Auf Abruf?
Gibt es eine Vereinbarung bzgl. der Erreichbarkeit?

Gerade in einem solchen Fall würde ich zusehen, daß mein Arbeitgeber mich erreichen kann. Warum hat er Sie denn telefonisch nicht erreicht? Meinen Briefkasten kontrolliere ich eigentlich jeden Tag. Könnte ja was wichtiges drinliegen.

Wenn die Postlaufzeit in dem Fall wirklich 2 Tage dauern kann (was ich mir bei den üblichen Entfernungen AG - AN nicht vorstellen kann), wäre die Frist natürlich wirklich zu kurz (da nicht möglich).

Ich würde mich auf jeden Fall zeitnah dort melden. Evtl. hat sich die Situation ja geändert und es ist wieder Arbeit da. Im Augenblick zwar nicht so wahrscheinlich aber sicher nicht unmöglich.

Gruß
Markus
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seppxbc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

hm leute, das bringt mir nicht so viel.
es geht eigentlich nur einzig und allein darum, dass ich die terminsetzung für viel zu kurz halte.
ich habe keine auflagen, wie ich erreichbar sein muss.
ich bin mir ziemlich sicher, dass ein gericht darüber schon ein urteil gesprochen haben muss, dass man nicht in so kurzer zeit reagieren kann.

arbeit ist keine da. ich war ein jahr immer beim gleichen arbeitgeber.
ich werde ja sowieso gekündigt, betriebsbedingt. das kann eine zeitarbeit nur, wenn wirklich gar nichts verfügbar ist.

und jetzt denke ich, wollen die mir an den karren fahren, um die kündigungsfrist zu verkürzen.

also bitte bitte ist die erscheinigungsfrist zu kurz gestellt? ich denke ganz klar ja, aber ich kanns nicht beweisen und ich will mich nicht da rumärgern.
gerichtsurteil wäre da eben von vorteil, dann ist die sache gleich durch.

mfg seppxbc
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

seppxbc hat folgendes geschrieben::

ich habe keine auflagen, wie ich erreichbar sein muss.


Das bezweifele ich stark.

Wir wissen nicht, weshalb du wirklich abgemahnt wurdest. Wenn du dich vertragswidrig nicht gemeldet hast oder nicht erreichbar warst und dafuer abgemahnt wurdest, kann das durchaus rechtens sein.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

seppxbc hat folgendes geschrieben::
ich bin zeitarbeiter und momentan gibts keine arbeit.
deswegen bin ich zu hause.


Trotzdem kann der Arbeitgeber verlangen, daß man jederzeit die Arbeit wieder aufnimmt, oder auch erscheint. Er könnte auch verlangen daß Du die ganze bezahlte Zeit über in der Firma sitzt und abwartest.

Zitat:

ich bin auch schon mündlich gekündigt.


Gibt's nicht.

Zitat:

nur müssen sie mir mein geld noch 6 wochen weiter zahlen. weil sie mir erst zum 15ten diesen monates kündigen können.



Der ist am 18. schon seit 3 Tagen vorbei.

Zitat:
die postlaufzeit beträgt auch nicht immer einen tag, sonderen auch mal zwei.


Ja. es hätte passieren können, daß der Brief zu spät kommt, ist aber nicht passiert. Also paßt doch alles.
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markus_1002001
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 136
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

seppxbc hat folgendes geschrieben::

gerichtsurteil wäre da eben von vorteil, dann ist die sache gleich durch.


Das wage ich mal zu bezweifeln.
Das würde ja bedeuten, daß kein Sachverhalt, über den bereits ein Urteil vorliegt, nochmals vor Gericht gehen würde.
Da hätten aber die Gerichte schnell Kurzarbeit.

Gehen sie morgen einfach hin und hören sich an, was gesagt wird.
Die rechtliche Seite eines Versuches einer Kündigung aufgrund der nicht befolgten Aufforderung des Erscheinens kann man immer noch hinterfragen, wenn es sich wirklich so entwickeln sollte.

Schönen Gruß
Markus
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seppxbc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

irgendwie versteht ihr micht nicht.
warum geht ihr auf sachen ein, die nicht wichtig sind.
ob man nun mündlich kündigen kann oder nicht, ist doch egal, ich weis halt, dass ich wenn ich 40 stunden im minus bin gekündigt werden kann, dass geschiet nach dem 15ten diesen monats, also eh egal jetzt für diesen sachverhalt.

es kann doch schlichtweg nicht angehen, dass man einem so eine kurze frist setzen darf.
wir haben in unserem dorf gegenden, da kommt die post um 14 uhr.
sowas muss immer mit einberechnet sein, da kann man dann nicht um 15 uhr beim ag sein.
ausserdem ist man auch nicht verpflichtet jeden tag auf den postboten zu warten.

die sache ist eben die, dass der ag das mit absicht so gemacht hat, damit man mich abmahnen kann. ganz klar, und das ist eine unverschähmtheit. und auch rechtlich garantiert nicht zulässig.

mfg seppxbc
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

seppxbc hat folgendes geschrieben::
irgendwie versteht ihr micht nicht.
warum geht ihr auf sachen ein, die nicht wichtig sind.


Gegenfrage: Woher nehmen Sie die Überzeugung, dass es die anderen sind, die keine Ahnung haben?

Und in der Hoffnung, dass hier ein Funken Verstand vorhanden ist:

Sie wollen gekündigt werden innerhalb der nächsten Tage aber noch kräftig Tamtam wegen einer Abmahnung machen?

Was soll das für einen Sinn haben?
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es bezahlte Arbeitszeit war, dann wird der AG vermtl. die Erreichbarkeit des AN bis zum rechnerischen Ende des Arbeitstages erwarten können.
Wenn der AN dagegen Stunden von seinem Zeitkonto abgebaut oder gar unbezahlte Freistellung hat eher nicht. Ob und wenn bis wann oder wie oft der AN im Zweifel
von einer Telefonzelle aus den AG anrufen muss, weil dieser ihn mangels eines eigenen Telefons nicht kurzfristig erreichen kann, hängt imho von den Umständen ab.

Zitat:
ob man nun mündlich kündigen kann oder nicht, ist doch egal, ich weis halt, dass ich wenn ich 40 stunden im minus bin gekündigt werden kann,

Ein Arbeitnehmer kann eigentlich nur ins Minus geraten, wenn er diese Minusstunden verschuldet hat oder aber selbst aktiv im starken Maße sein Zeitkonto beeinflußen kann.
Wenn nicht, dann ist der AG im Annahmeverzug und der AN rutscht keineswegs in Minusstunden.

Aber
questionable content hat folgendes geschrieben::
...Sie wollen gekündigt werden innerhalb der nächsten Tage aber noch kräftig Tamtam wegen einer Abmahnung machen


questionable content hat folgendes geschrieben::
Was soll das für einen Sinn haben?

Frage
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

seppxbc hat folgendes geschrieben::
nein, wie ich mich verhalten hätte sollen, steht nicht drin.



Dann ist die Abmahnung wahrscheinlich unwirksam.

Es muss zumindest indirekt aus der Abmahnung hervorgehen wie du dich zu verhalten hast, also z.b. jeden Tag den Briefkasten bis 14.00 leeren. Und dann machst du das halt einfach in Zukunft.

MfG
Matthias
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