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Führerschein weg

 
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mmissy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.10.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 19:49    Titel: Führerschein weg Antworten mit Zitat

hi
hoffe jemand kannn mir weiterhelfen
mein freund hat den führerschein zum zweiten mal abgegeben und heute nach der arbeit (nur da benutzt er das auto), polizeikontrolle.
und dazu kommt er hat 17 punkte.
was passiert jetzt?
wie lang wird er ohne führerschein bleiben?
bekommt er jemals die chance ihn zurückzubekommen?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo mmissy,

siehe Punkte in Flensburg.

MfG

Klaus

PS: Ich habe den Thread ins Verkehrsrecht verschoben.
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Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 20:40    Titel: Re: Führerschein weg Antworten mit Zitat

mmissy hat folgendes geschrieben::
mein freund hat den führerschein zum zweiten mal abgegeben
Warum hat er das? Wurde gegen ihn ein Fahrverbot verhängt?

mmissy hat folgendes geschrieben::
nur da benutzt er das auto
Also ist er, trotzdem er es im Moment nicht darf, regelmäßig mit dem Auto gefahren? Fein, das wird die Polizei im Rahmen ihrer Ermittlungen mit ziemlicher Sicherheit herausfinden, so daß ihm mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen werden wird.
Pro Fahrt gibts dann bei einer Verurteilung nochmal 6 Punkte obendrauf. Das ist aber im Prinzip egal, denn ihm wird so oder so die Fahrerlaubnis entzogen werden. Entweder im Gerichtsurteil oder aber anschließend durch die Führerscheinstelle wegen des Erreichens von 18 Punkten.
Der einzige Vorteil für ihn ist, daß durch die Entziehung alle Punkte gelöscht werden.

mmissy hat folgendes geschrieben::
wie lang wird er ohne führerschein bleiben?
Im Fall einer Entziehung durch das Gericht wird eine mindestens sechsmonatige Sperre verhängt werden, realistisch gesehen dürfte die Sperre aber wohl eher im Bereich von 12-15 Monaten liegen.
Im Fall einer Entziehung durch die Führerscheinstelle beträgt die Dauer der Sperre sechs Monate.

mmissy hat folgendes geschrieben::
bekommt er jemals die chance ihn zurückzubekommen?
Ja. Dafür muß er aber vorher eine MPU machen.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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mmissy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.10.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 00:15    Titel: zum thema Antworten mit Zitat

.....ja nur zur arbeit, aber die polizei weis es nicht das er bei der arbeit war.

also das heißt:
im besten fall nach 12-15 monaten durch die mpu und dann den führerschein noch mal machen..?
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Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 00:25    Titel: Re: zum thema Antworten mit Zitat

mmissy hat folgendes geschrieben::
.....ja nur zur arbeit, aber die polizei weis es nicht das er bei der arbeit war.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Ich weiß, daß teilweise Listen geführt werden, wer im Zuständigkeitsbereich eines Polizeireviers grad Fahrverbot hat.
Als ein Bekannter von mir Fahrverbot hatte, wurde seine Frau fast jedesmal wenn sie mit seinem Fahrzeug unterwegs war kontrolliert. Das kann kein Zufall sein. Aber das nur mal am Rande.

Ich gehe davon aus, daß die Polizei weitere Ermittlungen durchführt, und im Rahmen dieser Ermittlungen auch die Nachbarschaft und gegebenenfalls Arbeitskollegen befragt, wer denn deinen Freund wann hat fahren sehen.
Die Damen und Herren in grün (bzw. heutzutage wohl eher blau) sind nämlich nicht blöd.

mmissy hat folgendes geschrieben::
also das heißt:
im besten fall nach 12-15 monaten durch die mpu
Ja
mmissy hat folgendes geschrieben::
und dann den führerschein noch mal machen..?
Nein. Es ist weder eine erneute Ausbildung noch eine erneute Prüfung erforderlich.

Antrag auf Neuerteilung stellen, die notwendigen Unterlagen einreichen, nach Aufforderung zur MPU, dort ein positives Gutachten bekommen (das ist der schwerste Teil an der ganzen Sache) und dann wird eine neue Fahrerlaubnis erteilt.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 10:06    Titel: Re: zum thema Antworten mit Zitat

Jens L hat folgendes geschrieben::
mmissy hat folgendes geschrieben::
.....ja nur zur arbeit, aber die polizei weis es nicht das er bei der arbeit war.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Ich weiß, daß teilweise Listen geführt werden, wer im Zuständigkeitsbereich eines Polizeireviers grad Fahrverbot hat.
Als ein Bekannter von mir Fahrverbot hatte, wurde seine Frau fast jedesmal wenn sie mit seinem Fahrzeug unterwegs war kontrolliert. Das kann kein Zufall sein. Aber das nur mal am Rande.


Liegt ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist vor, dann erfolgt durch die Staatsanwaltschaft in der Regel eine Mitteilung an die Polizei des Wohnortes...
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Jens L
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einem durch die Bußgeldstelle verhängten Fahrverbot wird die Information darüber wohl kaum von der Staatsanwaltschaft kommen?
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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