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Anmeldungsdatum: 17.08.2008 Beiträge: 24 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 18.03.09, 16:26 Titel: Unfallversicherung und kein Ende
Guten Tag,
wenn jemand eine Unfallversicherung abgeschlossen hat und erst wieder laut Vertrag am 01.03.2012 austreten kann (da 4Jahres Vertrag).
Gibt es hier denn keine andere Möglichkeiten? So wie man gehört hat ist eine Unfallvers. kündbar wenn man z.B. ein Tag im Krankenhaus war...
Wie ist hier die Rechtslage?
Nach der Neuregelung des Versicherungsvertragsgesetzes (gilt seit 2009 auch für "Bestandsverträge") dar der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag nach drei Jahren kündigen, auch wenn er eigentlich für eine längere Laufzeit abgeschlossen wurde.
newdog hat folgendes geschrieben::
So wie man gehört hat ist eine Unfallvers. kündbar wenn man z.B. ein Tag im Krankenhaus war...
naja, so ganz falsch ist das nicht....
Vorausgesetzt, diese Unfallversicherung beinhaltet ein Krankenhaus-Tagegeld und der Krankenhausaufenthalt wurde durch einen Unfall verursacht, dann liegt ein ersatzpflichiger Versicherungsfall vor, der dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
aber: Unfälle mit stationärer Krankenhausbehandlung sind nicht allzu häufig. Und wenn sie vorkommen, dann sind sie in aller Regel recht schmerzhaft. Aber wer´s mag....... _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
kannst die Frage ja mal im Medizinforum stellen. Aber nach meiner Erfahrung folgt auf einen Bänderriss keine stationäre Heilbehandlung - dazu braucht es schon einen heftigeren Knochenbruch oder sowas.....
viel Spaß dabei _________________ Grüße, Mogli
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