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Anmeldungsdatum: 10.04.2008 Beiträge: 41 Wohnort: Schleswig-Holstein
Verfasst am: 19.03.09, 07:49 Titel: Erbfall: Aus 1/3 Sachwert wird 50% Geldwert?
Mich würde folgendes interessieren:
Annahme: Im notariellen Testament will die verwitwete Mutter ihr Haus den 2 Kindern (alleinstehend) zu 1/3 und 2/3 vererben. Über Geldvermögen wird nichts festgelegt. Gleichzeitig hat sie ihren 2 Kindern General- und Vorsorgevollmacht -je für sich allein- erteilt. Mutter kommt in ein Altersheim, wird dement und verliert dadurch ihre Geschäftsfähigkeit. Um die Kosten des Heimes zu tragen, wird das Haus verkauft. Das Geld wird -soweit nicht für Kosten der Mutter erforderlich- angelegt.
Die Mutter stirbt nach einiger Zeit. Geldvermögen ist noch vorhanden.
Frage: Erhalten nunmehr die Kinder je ihren gesetzlichen Anteil (50%) mangels testamentarischer Verfügung oder, da die Herkunft des Geldvermögens nachweislich aus dem Hausverkauf stammt, die ursprünglich gewollte Aufteilung von 1/3 und 2/3 ?
Verfasst am: 19.03.09, 09:18 Titel: Re: Erbfall: Aus 1/3 Sachwert wird 50% Geldwert?
Isis_Osiris hat folgendes geschrieben::
Frage: Erhalten nunmehr die Kinder je ihren gesetzlichen Anteil (50%) mangels testamentarischer Verfügung oder, da die Herkunft des Geldvermögens nachweislich aus dem Hausverkauf stammt, die ursprünglich gewollte Aufteilung von 1/3 und 2/3 ?
Da bei Eintreten des Erbfalls der Gegenstand des Testaments nicht mehr im Besitz der Erblasserin war, regelt das Testament hier nichts mehr. Also bei gesetzlicher Erbfolge 50/50 für die beiden Kinder.
Anders sähe es vielleicht aus, wenn die Mutter das Haus den Kindern schon vorab geschenkt hätte (in 1/3 zu 2/3) und diese dann das Haus gemeinsam verkauft hätten...
Grundsätzlich sehe ich das auch so, aber im Detail ist das eine Auslegungsfrage, bei der es auf den genauen Wortlaut des Testaments ankommt. Hat die Mutter beispielsweise geschrieben. Meine Kinder sollen mein Haus als meinen einzigen Vermögensgegenstand zu 1/3 und zu 2/3 erben, würde ich im Wege der Auslegung dazu kommen, dass auch eine generelle Erbeinsetzung in diesen Quoten vorliegt. Aber wie gesagt, dass kann so pauschal nicht gesagt werden. _________________ "Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen"
Tacitus
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