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Ersttatung der Umsatzsteuer

 
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heini12
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 09:01    Titel: Ersttatung der Umsatzsteuer Antworten mit Zitat

Hallo,

http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2008.11.19/5R6103.html

kann man aufgrund dieser Entscheidung von seinem Wasserversorger die zuviel gezahlte Umsatzsteuer zurück bekommen.
Als Beispiel Wasserhausanschluss 2000,00 Euro + 16 % MwSt. 2002 320,00 Euro
Nach dem Urteil 2000,00 Euro + 7 % MwSt. 140,00 Euro
Wäre dann der Erstattungsbetrag 180,00 Euro.

Wie ist die Rechtslage wenn der Rechnungsempfänger auch den Versorgungsvertrag mit dem Wasserversorger hat?
Oder habe ich hier etwas übersehen?

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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suwi
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Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

In unserer Nachbarschaft (alles EFH-Häuser, gebaut zwischen 2000 und heute) haben schon einige Hausbesitzer die entsprechende Differenz von den Wasserbetreiben erstattet bekommen.
Gilt lt. einer Zeitungsmeldung, die ein netter Nachbar kopiert und verteilt hat, wohl für alle Hausanschlüsse (Trinkwasser), die ab April 2000 erstellt worden sind.
Ein Schreiben an den Wasserversorger, Angabe Rechnungsnummer , mit der Bitte um Neuberechnung der Mehrwertsteuer und entprechender Erstattung genügt.
Ich such jedenfalls grad unsere Rechnung von 2003 raus und mach das- sind für uns immerhin 300 Euro!
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt Wo gibts denn sowas? 19% auf Trinkwasser. Ich kenn das nur mit 7% seit immer(und ich bin schon ein bischen alt Traurig )
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suwi
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Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 05:21    Titel: Antworten mit Zitat

Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
Geschockt Wo gibts denn sowas? 19% auf Trinkwasser. Ich kenn das nur mit 7% seit immer(und ich bin schon ein bischen alt Traurig )


Nun, es geht ja auch nicht um das Trinkwasser, sondern um die Erstellung des Hausanschlusses FÜR die Trinkwasserlieferung. Und diese Leistung wurde mit (seinerzeit) 16% Mehrwertsteuer belegt (heute: 19%). Und nun wurde eben höchstrichterlich festgestellt, dass da auch nur 7% MWSt. hätten erhoben werden dürfen. Den Differenzbetrag können sich Häuslebauer nun erstatten lassen, sofern sie ab April 2000 sich einen Hausanschluss zur Trinkwasserversorgung haben legen lassen.
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BigMasterD
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.12.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Gilt das eigentlich auch für die nachtägliche Installation oder den Austausch von Privatwasserzählern - zum Beispiel zur Erfassung von Sprengwassermengen - selbst wenn diese Leistungen durch einen normalen Installationsbetrieb (nicht der lokale Wasserversorger) durchgeführt wurden?
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heini12
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

kann das seien, das es seitens des Finanzministerium noch eine Anweisung zur Auszahlung
der Differenz der Mehrwertsteuer aussteht?
Bei uns behaupten dies die Stadtwerke.

Mit freundlichen Grüßen


Heini
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heini12
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

@BigMaster0

nein
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

suwi hat folgendes geschrieben::

Nun, es geht ja auch nicht um das Trinkwasser, sondern um die Erstellung des Hausanschlusses FÜR die Trinkwasserlieferung. Und diese Leistung wurde mit (seinerzeit) 16% Mehrwertsteuer belegt (heute: 19%). Und nun wurde eben höchstrichterlich festgestellt, dass da auch nur 7% MWSt. hätten erhoben werden dürfen. Den Differenzbetrag können sich Häuslebauer nun erstatten lassen, sofern sie ab April 2000 sich einen Hausanschluss zur Trinkwasserversorgung haben legen lassen.

Verlegen Upsalla. Da hätt ich wohl genauer lesen sollen.....
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