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Fragen zur Betreuung

 
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huhn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 12:18    Titel: Fragen zur Betreuung Antworten mit Zitat

Hallo,

Fr. X steht unter Betreuung, allerdings nur bei Geldangelegenheiten. Und da gibt es schwierigkeiten.

Das erste ist, Frau X soll zweimal im Monat Geld, bzw einen Scheck von der Betreuerin bekommen. Jeweils zum Ersten und zum Fünfzehnten. Mal kommt der Scheck am Fünften jetzt bekam sie den Scheck am Neunzehnten statt am Fünfzehnten. Der Scheck kommt per Post und wenn er zu spät kommt liegt ein Zettel mit bei, sorry für die Verspätung.

Das zweite, es gehen Buchungen vom Konto runter die sich Frau X nicht erklären kann. Auf nachfrage heißt es nur, das passt schon.

Nun Frau X Frage. Kann sie darauf bestehen das sie ihr Geld jeweils zum 1ten und 15ten bekommt? ALso auch wenn einer der Tage aufs Wochenede fällt das Freitags der Scheck da ist?
Und ist die Betreuerin nicht verpflichtet ihr zu erklären wer warum das Geld bekommen hat?

Danke im Vorraus

huhn
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Notaranwärter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2008
Beiträge: 195
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Einen sagen wir mal einklagbaren Anspruch dass das Geld unter jeden möglichen Bedingungen immer am 01. und 15. da ist, wird man verneinen müssen. Die Betreute kann sich aber natürlich bei mehrfacher gravierender Verfehlung beschweren und auch das Vormundschaftsgericht darauf aufmerksam machen.
Bezüglich der Abbuchungen, steht die Betreuerin unter der Kontrolle des Vormundschaftsgerichts, welches solche Sachen prüfen müsste. Viellleicht kann auch hier Fr. X mit der Betreuerin reden und ggf. das Vormundschaftsgericht fragen, ob in der Rechnungslegung bzgl. folgender Punkte bereits Unstimmigkeiten aufgefallen sind. Andererseits ist anzunehmen, dass es Gründe hat warum Fr. X in Geldangelegenehiten unter Betreuung steht. Vielleicht ist ihr auch wirklich nur die eine oder andere Position entfallen.
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"Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen"
Tacitus
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