Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 19.03.09, 14:23 Titel: Bestehender Gewerbemietvertrag mit Indexklausel/Problem
Hallo,
habe folgendes Problem:
November 2002 Abschluß Gewerbemietvertrag mit damaligem Vermieter mit diesem Wortlaut über Dauer bzw. Indexmiete
...Das Mietverhältnis beginnt am 01.12 2002 und endet am 31.12.2007 nach Ablauf von 5 Jahren und einem Monat. Danach wird das Mietverhältnis auf unbestimmte Dauer fortgesetzt und kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden (auch Option möglich). ...
...Wenn und sooft der Preisindex für Lebenshaltungskosten eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushaltes mit mittlerem Einkommen (Basis 1991=100) nach den Feststellungen des statist. Bundesamtes in Wiesbaden sich jeweils um fünf oder mehr Punkte erhöht oder ermäßigt, erhöht oder ermäßigt sich im gleichen Ausmaß auch die jeweilige Miete. Die Veränderung der Miete gilt jeweils ab dem Folgemonat des Monats, in dem der Indexstand um fünf oder mehr punkte vom Stand der jeweils letzten Erhöhung oder Ermäßigung abweicht. ...
Im Juni 2008 gab es einen Verkauf des Gebäudes und somit einen Vermieterwechsel. Jetzt bekam ich Post vom neuen Vermieter, mit dem Hinweis, dass in dem Mietvertrag vom November 2002 eine Wertsicherung des Mietzinses vereinbart sei nach dem Index und auf Grund der Entwicklung des Index die Vorausstzungen für eine Änderung des Mietzinses gegeben sind.
Danach erfolgt eine Aufrechnung mit Überschreitung des Schwellenwertes erstmalig im Januar 2006, danach Juli 2007 und Juli 2008 immer mit Mietzinsneuberechnung und Nachzahlung. Für mich leider nach dem Berechnungsprogramm des Stat. BA nicht nachvollziehbar!!!
Es werden mir also Nachzahlungen von Februar 2006 bis März 2009 in Rechnung gestellt und eine Mieterhöhung für April 2009.
Ist es rechtens vom neuen Vermieter diese Nachzahlungen zu fordern, bzw. ist die Indexklausel überhaupt rechtens, oder wenn beides rechtens wäre könnte meiner Recherche nach mit dem Programm des Stat. BA die Berechnung falsch ausgeführt worden sein???
Ich hoffe mir kann auf meine vielen Fragen jemand schnell Auskunft über die Rechtslage in diesem Fall geben, denn ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung wie ich mit der doch nicht ganz kleinen Nachzahlung umgehen soll !!! Außerdem würde mich interessieren wie und in welcher Frist ein eventueller Widerspruch zu leisten wäre !!!
In einen Gewerbemietvertrag kann viel mehr vereinbart werden als in einen Wohnraummietvertrag. Daher ist die Chance hoch das eine solche Klausel wirksam vereinbart wurde. Ist die Klausel wirksam, wird auch entsprechend der Klausel die Miete zu zahlen sein. Die Nachforderungen wären auch nicht verjährt.
Verfasst am: 19.03.09, 14:49 Titel: Re: Bestehender Gewerbemietvertrag mit Indexklausel/Problem
dlkp2003 hat folgendes geschrieben::
Ist es rechtens vom neuen Vermieter diese Nachzahlungen zu fordern,
bzw. ist die Indexklausel überhaupt rechtens,
oder wenn beides rechtens wäre könnte meiner Recherche nach mit dem Programm des Stat. BA die Berechnung falsch ausgeführt worden sein???
1. ja, wenn die wertsicherungsklausel wirksam ist, kann der vermieter - bis zur verjährungsgrenze - "nachzahlungen" fordern.
2. wertsicherungsklauseln sind rechtens, wenn sie die anforderungen des preisklauselgesetzes erfüllen.
3. das programm des statistischen bundesamts funktioniert üblicherweise hervorragend.
nichtsdestotrotz kann ich ihnen in ihrem fall nur nachdrücklich empfehlen, sich mit ihrem problem zum anwalt zu begeben, mehr kann ich dazu nicht sagen, ohne rechtsberatend tätig zu werden. jedoch: wertsicherungsklauseln sind ein kompliziertes gebiet, und die genaue kenntnis der rechtslage verhält sich bei ihnen umgekehrt proportional zu ihrer verbreitung. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.