Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Entschuldigung, ich habe überhaupt keine Ahnung, wo das hin gehört, also bitte ggf. verschieben.
Angenommen, Person A will von Person B einen Text auf sprachliche Fehler und schlechte Formulierungen überprüfen lassen. Gegen Entgelt. Wird oft bei Diplomarbeiten o.ä. angeboten.
Woher kann Person A wissen, ob B den Text "fleißig" durchgelesen und schlechte Stellen markiert hat, oder nur überflogen bzw. nur stichprobenartig gelesen? Der Text muss ja nicht in jedem Absatz Fehler enthalten. Was passiert, wenn B viele Fehler übersieht und A dann vor den Lesern schlecht dasteht bzw. für die Arbeit eine schlechtere Note bekommt? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Das hängt alles von der getroffenen Vereinbarung ab, im Zweifel wird auszulegen sein. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Vereinbarung: B soll z.B. 50 DIN-A4-Seiten prüfen und A auf die Fehler aufmerksam machen (durch Markierungen). Dafür erhält B z.B. 90€. Andere Vereinbarungen seien nicht getroffen worden. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 19.03.09, 17:16 Titel:
Dann wird halt im Streitfall der A nachweisen müssen, daß B nicht die übliche Sorgfalt hat walten lassen.
Was "üblich" ist, müßte im Einzelfall ein Fachmann bewerten.
Das aber erst mal nur für einen grundsätzlichen Anspruch (etwa auf Minderung des Entgelts).
Ob A noch weitergehende Schadensersatzansprüche (wegen "schlecht dastehen" oder "schlechterer Note") hat, müßte man prüfen (ich würde aber denken, eher nicht; immerhin ist der Prüfling selbst für seine Arbeit und deren Note verantwortlich). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Ja, Erstattung immaterieller oder nicht bezifferbarer Schäden ist immer problematisch.
Angenommen, A weist nach, dass B nicht üblich sorgfältig war. Nach welcher Anspruchsgrundlage könnte das Entgelt gemindert werden? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.