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anzeige oder selbstanzeige ?

 
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eztul
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 13:31    Titel: anzeige oder selbstanzeige ? Antworten mit Zitat

A + B sin gleichberechtigte Geschäftsführer einer GmbH

A begeht kleine Vergehen

B passt das nicht

Wenn B eine Selbstanzeige macht das er nicht für diese sachen verantwortlich ist.

Frage ist... hat das nicht auch die Wirkung als wenn er A angezeigt hätte

Nach aussen stände B dann besser da???????????????

wie sieht die Rechtslage dazu aus
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juggernaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 14:09    Titel: Re: anzeige oder selbstanzeige ? Antworten mit Zitat

eztul hat folgendes geschrieben::
Wenn B eine Selbstanzeige macht das er nicht für diese sachen verantwortlich ist.

welche sachen? selbstanzeige ist ein begriff aus dem steuer[straf]recht.
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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Tim_S.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Tag,
eztul schrieb:
Zitat:
Wenn B eine Selbstanzeige macht das er nicht für diese sachen verantwortlich ist.

Wenn man vorsorglich an ein Gericht oder Behörde schreibt, dass man eine Rechtsverletzung n i c h t begangen hat, ist das keine Selbstanzeige, sondern eine Schutzschrift. Sie kommt insbesondere vor, wenn durch den Gegner einstweilige Verfügungen beantragt werden könnten.

Gruß
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 17:24    Titel: Re: anzeige oder selbstanzeige ? Antworten mit Zitat

eztul hat folgendes geschrieben::
Wenn B eine Selbstanzeige macht das er nicht für diese sachen verantwortlich ist .[...] hat das nicht auch die Wirkung als wenn er A angezeigt hätte


Kommt auf die Umstände an.

Wenn er schreibt "ein GF unserer GmbH hat einen Mord begangen, aber ich war es nicht", ist das logischerweise eine effektive Anzeige des anderen GF.

Wenn er schreibt "Ich habe noch nie im Leben Steuern hinterzogen", natürlich nicht.
_________________
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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eztul
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

dann könnte B auch A anzeigen

A hat Geschäftspapiere E-mail und Internet kein Impresseum
B verlangt dieses, aber A hat den Zugang der Daten

B mach Anzeige oder Antwaltliche Abmahnung mit unterlassungserklärung gegen A?
GmbG ist in PL
A ist in Polen
B ist in Deutschland Impresseum ist für den Deutschen Raum nicht vorhanden oder auch nicht gewollt, da ja dann der Name von B zusehen ist

Ist ein Deutsches Gericht zuständig ?

Wie sieht es rechtlich aus ?
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juggernaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

sie sollten sich angewöhnen, ihr begehren so zu schildern, dass der geneigte leser es versteht. wenn ich mir mal das einzige herauspicke, was ich verstehe:
eztul hat folgendes geschrieben::
A hat Geschäftspapiere E-mail und Internet kein Impresseum

dann verstehe ich das so, dass - entgegen der gesetzlichen verpflichtungen - auf briefbögen und auf der/einer webseite die angabe eines impressums fehlt. das wäre nicht "anzeigbar", weil es keine straftat ist, kein impressum zu haben. üblicherweise dient die verschleierung der identität zwar "krummen" geschäften, die dann ggf anzeigbar sein könnten, aber dazu teilen sie nichts mit.


allerdings: wenn einem GF nicht passt, wie die GmbH geführt wird und er de facto keinen einfluss darauf nehmen kann, dann hindert ihn niemand daran, sein amt niederzulegen.
_________________
.
juggernaut

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