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Verfasst am: 19.03.09, 14:09 Titel: Re: anzeige oder selbstanzeige ?
eztul hat folgendes geschrieben::
Wenn B eine Selbstanzeige macht das er nicht für diese sachen verantwortlich ist.
welche sachen? selbstanzeige ist ein begriff aus dem steuer[straf]recht. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Wenn B eine Selbstanzeige macht das er nicht für diese sachen verantwortlich ist.
Wenn man vorsorglich an ein Gericht oder Behörde schreibt, dass man eine Rechtsverletzung n i c h t begangen hat, ist das keine Selbstanzeige, sondern eine Schutzschrift. Sie kommt insbesondere vor, wenn durch den Gegner einstweilige Verfügungen beantragt werden könnten.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 19.03.09, 17:24 Titel: Re: anzeige oder selbstanzeige ?
eztul hat folgendes geschrieben::
Wenn B eine Selbstanzeige macht das er nicht für diese sachen verantwortlich ist .[...] hat das nicht auch die Wirkung als wenn er A angezeigt hätte
Kommt auf die Umstände an.
Wenn er schreibt "ein GF unserer GmbH hat einen Mord begangen, aber ich war es nicht", ist das logischerweise eine effektive Anzeige des anderen GF.
Wenn er schreibt "Ich habe noch nie im Leben Steuern hinterzogen", natürlich nicht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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A hat Geschäftspapiere E-mail und Internet kein Impresseum
B verlangt dieses, aber A hat den Zugang der Daten
B mach Anzeige oder Antwaltliche Abmahnung mit unterlassungserklärung gegen A?
GmbG ist in PL
A ist in Polen
B ist in Deutschland Impresseum ist für den Deutschen Raum nicht vorhanden oder auch nicht gewollt, da ja dann der Name von B zusehen ist
sie sollten sich angewöhnen, ihr begehren so zu schildern, dass der geneigte leser es versteht. wenn ich mir mal das einzige herauspicke, was ich verstehe:
eztul hat folgendes geschrieben::
A hat Geschäftspapiere E-mail und Internet kein Impresseum
dann verstehe ich das so, dass - entgegen der gesetzlichen verpflichtungen - auf briefbögen und auf der/einer webseite die angabe eines impressums fehlt. das wäre nicht "anzeigbar", weil es keine straftat ist, kein impressum zu haben. üblicherweise dient die verschleierung der identität zwar "krummen" geschäften, die dann ggf anzeigbar sein könnten, aber dazu teilen sie nichts mit.
allerdings: wenn einem GF nicht passt, wie die GmbH geführt wird und er de facto keinen einfluss darauf nehmen kann, dann hindert ihn niemand daran, sein amt niederzulegen. _________________ .
juggernaut
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