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Komisches Gutachten

 
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chefrey
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Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 15:48    Titel: Komisches Gutachten Antworten mit Zitat

Hallo, am 01.02.09 habe ich meinen 4-Jahres-Leasing-Wagen abgegeben. Da ich keinen neuen Wagen bei diesem Autohaus bestellt habe, habe ich auch gleich einen ganz anderen Ton entgegen bekommen. Der Wagen hatte einen Unfall, der komplett über VK von der Versicherung ersetzt wurde. Das reparierende Audi-Autohaus hat den Schadensfall nicht gemeldet. Ich weiß bis heute nicht, ob ich das hätte machen müssen. Es wurde am 01.02. kein Protokoll erstellt und ich habe den Wagen dort gelassen. Am 04.02. wurde ein Gutachten gestellt mit allen möglichen Sachen vom Kratzer bis zum verschmutzten Bezug und natürlich die reparierte neue Tür in Höhe von 3600 €. Der Restwert des Autos liegt bei 10.000 €!!! Die Nachricht habe ich erst am 24.03. bekommen. Ich denke, ich zahle gar nichts. Hat da jemand Erfahrungen, speziell wegen dem Gutachter?
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Die Lösung des Falles wird wohl in den Leasingbedingungen nachzulesen sein: Hat das Fahrzeug bei Ablauf der Leasingzeit nicht die Eigenschaften, die vertraglich vorgesehen sind oder vom Leasinggeber (LG) erwartet werden durften, dann ist der Restwert des Fahrzeuges natürlich geringer als üblich. Ein Gutachter stellt das fest. Wenn der Gutachter dem Leasingnehmer (LN) nicht passt oder er die Feststellungen des Gutachters anzweifelt, kann er auf seine eigenen Kosten ein Zweitgutachten anfertigen lassen. Das Sinnvollste dürfte aber wohl sein, sich mit dem LG an einen Tisch zu setzen und zu versuchen, mit ihm gemeinsam eine Lösung zu finden.

Ob Schadenfälle dem LG zu melden sind oder nicht, wird gleichfalls dem Leasingvertrag und dessen AGBs zu entnehmen sein. Wenn ein Fahrzeug einen Kaskoschaden hatte, braucht sicherlich nicht darüber diskutiert werden, dass ein solches Auto einen geringeren Wert hat als ein solches ohne Kaskoschaden, auch dann, wenn der Schaden vollständig und fachgerecht repariert worden ist. Wenn der LN meint, er kann sich allein mit dem LG nicht einigen, so kann der LN auch auf seine Kosten einen Rechtsanwalt seiner Wahl hinzuziehen.
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

ggf. ganz interessant dürften folgende texte sein, aber achtung das sind einzelfall entscheidungen - jedoch kann man so eher "pokern".

Zitat:
Gibt der Kunde nach Ablauf des Leasingvertrags das geleaste Fahrzeug zurück, muss dieser der Leasingfirma nur die Kosten für Schäden und Mängel ersetzen, die auf eine übervertragliche Nutzung zurückzuführen sind. Eine solche liegt jedoch nicht vor, wenn das Fahrzeug lediglich typische Gebrauchsspuren (hier: Kratzer an Dach und Türen, Klappergeräusche, leichte Einbeulungen an drei Türen) aufweist, entschied das Landgericht München (Urteil vom 9.10.1996, Az. 15 S 9301/96, DAR 1998, Seite 19).

Zitat:
Das Landgericht Gießen (NJW RR 95, 687) hat einen verbogenen Stoßfänger vorne, einen im Innenraum verkratzten Kofferraum, Türen links und rechts leicht eingebeult noch durchgehen lassen und hat gesagt, dass gewisse Lackschäden mit der Benutzung eines Pkw immer verbunden sind, weshalb leichte Schrammen, Kratzer und Beulen im Rahmen eines Leasingvertrages zur vertragsgemäßen Abnutzung gehören und keinen Schaden darstellen.

Zitat:
Nach AG Osnabrück (DAR 99, 556) liegt bei typischen Gebrauchsspuren, wie oberflächlichen Lack- und Blechschäden, die bereits auf Grund geringer Berührung eintreten können, keine übervertragliche Abnutzung vor.

_________________
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