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Verfasst am: 19.03.09, 14:39 Titel: aufteilung des erbe unter geschwistern
wir nehmen mal an:
ein ehepaar mit 2 erwachsenen kindern besitzt eine eigentumswohnung und 2 kleine häuser, in einem leben sie selbst. vor 7 jahren kaufte die eine tochter und ihr mann ihren eltern die eigentumswohnung ab. der kaufpreis betrug 150000 euro, von denen die hälfte an die eltern bezahlt wurde und die andere hälfte als zinsloses darlehen vereinbart wurde.
auf die zurückzahlung des darlehens verzichten die eltern nun (schenkung).
die tochter und ihr mann haben nun vor, die eigentumswohnung wieder zu verkaufen. die andere tochter ist dagegen (aus persönlichen gründen) und meint, dass ihr bei einem verkauf geld zusteht. aber gehört die eigentumswohung überhaupt noch zum erbe, wenn diese doch an die eine tochter verkauft wurde?
frage: wie wird das zukünftige erbe nun rechtlich aufgeteilt? es besteht kein testatment o.ä..
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 19.03.09, 18:00 Titel:
Ein "zukünftiges Erbe" gibt es nicht. Es kann deshalb auch nicht aufgeteilt werden.
Es gibt auch keinen Anspruch auf einen "künftigen Erbteil". Ansprüche als Erbe hat man erst nach dem Tod des künftigen Erblassers. Erst dann wird u.U. zu klären sein, ob und in welcher Weise der Erlass des Darlehens, d.h. die dadurch bewirkte Schenkung, sich auf den Erbteil eines Miterben auswirkt.
Ein "zukünftiger Erbe" kann von einen anderen "zukünftigen Erben" nicht verlangen, dass dieser eine von dem "zukünftigen Erblasser" erworbene Eigentumswohnung vor dem künftigen Erbfall nicht verkauft oder ihm einen Teil des Kaufpreises überlässt.
Verfasst am: 19.03.09, 20:01 Titel: Re: aufteilung des erbe unter geschwistern
LeeMay hat folgendes geschrieben::
die tochter und ihr mann haben nun vor, die eigentumswohnung wieder zu verkaufen. die andere tochter ist dagegen (aus persönlichen gründen) und meint, dass ihr bei einem verkauf geld zusteht. aber gehört die eigentumswohung überhaupt noch zum erbe, wenn diese doch an die eine tochter verkauft wurde?
Solange die Eltern noch leben steht der Tochter gar nichts zu. Die Eltern können wie jeder Mensch mit ihrem Geld machen was sie wollen.
Allerdings gibt es natürlich auch eine moralische Seite, der einen Tochter wurden 75000 € geschenkt, da finde ich es schon etwas komisch wieso die andere Tochter nichts bekommt. Aus meiner Familie kenne ich das anders. Aber wie gesagt rein rechtlich steht nichts zu nur moralisch. Wobei es natürlich Gründe geben kann, dass Tochter 2 nichts bekommen soll, vielleicht brauchen die Eltern das Geld auch dringend (wobei ich auch dann dafür sorgend würde, dass es gerecht zugeht).
Nach dem Tode beider Erblasser hätte die Erbin, die sich übergangen fühlt, evtl. Ansprüche aus § 2050 (Ausgleichung wegen Ausstattung) oder § 2287 (beeinträchtigende Schenkung) BGB.
Auch das bürgerliche Recht geht davon aus, dass Eltern ihre Kinder in etwa gleich behandeln wollen.
Doch grundsätzlich können die Eltern auch ein Kind auf den Pflichtteil setzen, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen.
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