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Guten Abend,
zu meiner Situation folgendes: vor 2 Jahren wurde ich für drei Wochen mit Leistungszusage von PKV in einer Klinik behandelt. Ich begab mich auf Anraten der Ärzte anschließend in ein Versorgungskrankenhaus (ohne Anfrage). Die PKV meint, aus den von den Ärzten beschriebenen Umständen würde die angegebene Diagnose "Depression" jedoch nicht hervorgehen. Ich bezahlte den Krankenhausaufenthalt zu 50 % selbst (Rest Beihilfe). Auch jegliche Psychotherapien wurden von der Kasse abgelehnt, obwohl ich seit 1,5 Jahren Diagnose Anpassungsstörungen habe. Ich bin noch immer krank und soll nun soll ich in den Ruhestand versetzt werden!!! Wie ist die Rechtslage?
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