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Anzeige wegen Internetseite?

 
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Knurp
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 15:29    Titel: Anzeige wegen Internetseite? Antworten mit Zitat

Hallo,

wie jeder weiß sind viele schlimme Internetseiten im umlauf.
Nun, ich habe sowas bekommen, was ich euch sehr gerne schildern würde. Es ist mir wichtig. Ich sage jetzt nicht wie die Internetseite lautet, daher zensiere ich es mal: www.zensiert.com. Auf der Seite wird folgendes beschrieben: "veräppele deine Freunde indem du vor "zensiert" den Namens schreibst den du reinlegen möchtest!" nicht wörtlich übernommen. Die Internet lautet zB, wenn ich jetzt irgendwas reinschreibe, so: www.ein-beispiel.zensiert.com.
ein ist der Vorname und beispiel ist der Nachname in dem Beispiel. Also man kann sich den Namen aussuchen... es geht mit alles und jeden. Wenn ich jetzt auf diese Seite gehe, also www.ein-beispiel.zensiert.com kommt da der Name (also in dem Fall "ein beispiel" und dort wird gesagt, dann man Schwul sei, mit Bildern). Nehmen wir mal an ich schicke diese Seite jetzt einen Typ mit den richtigen Namen und er geht mit der Adresse zur Polizei die ich ihm gegeben habe. Er dachte ja, das diese Seite nur für ihn bestimmt war, man den Namen aber ändern kann. Könnte er mich anzeigen? Es sollte ja eigentlich nur Spaß werden, es wurde aber ziemliche Dummheit draus. Wie sieht da die rechtslage aus? Es würde mich brennend interessieren. Und kann man den Betreiber diese Seite auch anzeigen und diese Seite offline nehmen? Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir das antworten könntet, es ist mir sehr wichtig. Schonmal vielen dank...
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage, um die es sich dreht dürfte sein, ob die Unterstellung der Homosexualiät eine Beleidigung ist oder nicht.
Rein objektiv sehe ich da keine Beleidigung. Da Beleidigung aber immer auch subjektiv ist und das dann eben von eigenen Wertvorstellungen, sozialem Umfeld etc. abhängt, kann es aber eben doch eine sein.
Vorausgesetzt, der Absender bzw. Einrichter hatte auch die Absicht, den Betroffenen zu verletzen.

Die Art und Weise(ob jetzt per Website, persönlich ins Gesicht gesagt oder wie auch immer) ist egal(wenn die Bilder jetzt nicht gerade pornographisch sind oder andere Spezialitäten zutreffen).
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Knurp
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Die Frage, um die es sich dreht dürfte sein, ob die Unterstellung der Homosexualiät eine Beleidigung ist oder nicht.
Rein objektiv sehe ich da keine Beleidigung. Da Beleidigung aber immer auch subjektiv ist und das dann eben von eigenen Wertvorstellungen, sozialem Umfeld etc. abhängt, kann es aber eben doch eine sein.
Vorausgesetzt, der Absender bzw. Einrichter hatte auch die Absicht, den Betroffenen zu verletzen.

Die Art und Weise(ob jetzt per Website, persönlich ins Gesicht gesagt oder wie auch immer) ist egal(wenn die Bilder jetzt nicht gerade pornographisch sind oder andere Spezialitäten zutreffen).


Hallo, vielen dank für die Antwort.
Der Einrichter hatte nicht die Absicht den betroffenen zu verletzten. Wobei mich interessiert, ob beispielsweise du mich anzeigen kannst wenn ich den Link mit deinem Namen versehe und es dir schicke. Könntest du mit dem Link dann zur Polizei gehen und kann ich mich auf eine Strafe gefasst machen? Ich bin 16, falls das hilft. Und kann der Betreiber der Seite angezeigt werden und die Seite geschlossen werden?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Knurp hat folgendes geschrieben::
Wobei mich interessiert, ob beispielsweise du mich anzeigen kannst wenn ich den Link mit deinem Namen versehe und es dir schicke.


Klar. Und wenn es sich objektiv um eine Beleidigung handelt (auf der Seite dann also gesagt würde "M.A.S. ist ein Volldepp"), dann wird das auch berechtigt sein.

Knurp hat folgendes geschrieben::
Und kann der Betreiber der Seite angezeigt werden und die Seite geschlossen werden?


Man könnte den Betreiber ggfs. (zivilrechtlich) auf Unterlassung in Anspruch nehmen, bei Aufruf von "http://heiner.müller.xxxxxxxxxx.de" die Meldung "Heiner Müller ist ein Volldepp" anzuzeigen.
Eine Strafbarkeit scheidet IMO wegen mangelnden Vorsatzes an einer konkreten Einzelfallbeleidigung aus.
(Vergleichbar jemandem, der Zettel druckt und vertreibt mit der Aufschrift "______ ist ein Volldepp".)
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Knurp
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Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie sieht die Strafe aus?
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht muss man nicht mal unbedingt von einer Beleidigung ausgehen - die Behauptung einer Unwahrheit über eine Person kann ebenso geahndet werden, auch wenn die Behauptung nicht beleidigend ist.

Beispiel: Die Behauptung, jemand habe ein Kind gezeugt ist nun wirklich nicht beleidigend. Selbst wenn es um ein angeblich 'uneheliches Kind' geht - 30-40 Prozent der in D geborenen Kinder sind 'unehelich', da wäre auch die Behauptung jemand habe rote Haare beleidigend. Trotzdem ist's verleumdung. Siehe
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-Loeb-soll-zahlen-_arid,1418327_regid,2_puid,2_pageid,4490.html
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
Beispiel: Die Behauptung, jemand habe ein Kind gezeugt ist nun wirklich nicht beleidigend.


Sie ist auch per se erst mal keine Verleumdung.

maconaut hat folgendes geschrieben::
Selbst wenn es um ein angeblich 'uneheliches Kind' geht - 30-40 Prozent der in D geborenen Kinder sind 'unehelich', da wäre auch die Behauptung jemand habe rote Haare beleidigend. Trotzdem ist's verleumdung.


Dunkel der Sinn Ihrer Worte ist. Cool

Aber Sie haben Recht, natürlich können auch die §§186, 187 StGB ins Spiel kommen und nicht zwingend nur die Beleidigung.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Knurp hat folgendes geschrieben::
Und wie sieht die Strafe aus?


Für Beleidigung? Das hängt an der Schwere im Einzelfall.
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