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Meine Frau was bis September 2008 befristet erwerbstätig. Kurz vor Beendigung der Befristung stellte sich heraus das sie sich einer Operation unterziehen muss bei der die Genesungszeit weit über Beendigung des Beschätigungsverhältinisses hinausgeht. Wir wurden (richtigerweise) vom AA an die Krankenkasse verwiesen. Soweit so gut. Der Arbeitgeber zahlte die Lohnfortzahlung bis zum Ende des Arbeitsvertrages. Anschliessend sollte die Krankenversicherung einspringen.... Dies tat sie bis heute nicht. Angeblich wären Bescheide und Krankenscheine usw nicht in ihren Unterlagen usw. Mitlerweile ist meine Frau seit Dezember wieder arbeitsfähig mit einer ordentlichen Meldung beim AA nur das AA kann nicht zahlen weil sie keinen Zahlschein der KV haben. Wir haben alle Unterlagen die die KK haben wollte erneut von den zuständigen Stellen angefordert, diese als Einschreiben mit Rückschein an die KK gesendet. Jetzt kommt der Hammer..... Die Krankmeldungen lagen über 6 Wochen am Stück lückenlos vor. Danach sollte sie Montags wieder arbeitsfähig sein dies ging aber nicht. Somit hatte sie sich für den Dienstag (nächster freier Termin) einen Termin geben lassen. Der Arzt hat eine Krankmeldung ausgestellt mit angeblich einer neuen diagnose. Diese Bescheinigung wurde auch als Erstbescheinigung ausgestellt. Nur das die vom Arzt auf den Krankenschein geschriebene Diagnose eine Folgeerkrankung aus der OP sein kann interesiert die KK überhaupt nicht. Im Gegenteil da das ganze im November gewesen ist somit noch vor der ordentlichen Meldung beim AA fordert die KK jetzt die Krankenversicherung privat nachzuzahlen da zu dem genannten Zeitraum kein Versicherungsschutz bestanden hätte. Wie sollen wir denn jetzt weiter machen ??? Meine Frau hat seit September 2008 keinen Cent gesehen. Wir leben mit 2 Kindern von nur einem nicht gerade üppigen Einkommen ???
es sollte mit dem Arzt geklärt werden, ob zwischenzeitlich Arbeitsfähigkeit bestand oder nicht.
Wenn dies nicht der Fall ist, sollte der Arzt auch eine durchgängige Arbeitsunfähgigkeit bescheinigen.
Solange zwischenzeitlich keine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird, muss die Krankenkasse von einer Arbeitsfähigkeit ausgehen. Wenn dann während der Arbeitsfähigkeit keine Mitgliedschaft bestand (Ende des Beschäftigungsverhältnisses, kein Arbeitslosengeldbezug), besteht dann bei erneutem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit auch kein Anspruch auf Krankengeld.
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