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Rentenvers.f. Landwirte-Verjährung von Beitragsansprüchen?

 
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Johnie Silber
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 21:01    Titel: Rentenvers.f. Landwirte-Verjährung von Beitragsansprüchen? Antworten mit Zitat

Moin, schade, dass man nur mit der E-Mail seine Account-Daten nicht bekommen kann, habe nämlich meinen alten Benutzernamen vergessen *heul* Aber egal.
Ich habe hier eine, wie ich finde, recht interessante Fallkonstruktion, die ich auf Grund der unklaren Rechtslage zur Diskussion stellen möchte:
- Ein Ehepaar baut im Jahre 1994 „auf Altenteil“ ein Haus.
- Um auf dem Hofgelände seiner Eltern bauen zu dürfen, meldet er ein landwirtschaftliches Gewerbe nur auf seinen Namen an. (Nebenerwerb nehme ich an)
- 1999 meldet er sein landwirtschaftliches Gewerbe wieder ab.
- Für die Zeit von 1994 bis 1999 zahlt er entsprechend Beiträge in die Rentenversicherung einer Landwirtschaftlichen Alterskasse
- Eine Krankenversicherung bestand regulär in einer GKV, da er auch einen normalen Beruf ausübte. Sie war Hausfrau und über Familienversicherung mitversichert
- Im Jahre 2004 verstarb die Frau
- Anfang 2007 meldete sich die Alterskasse seines Wissens das erste Mal und forderte ca. 12500 Euro an Beiträgen für die Frau für den Zeitraum 94 bis 95 nach
- Im war bis dato nicht bekannt, dass seine Frau dort ebenfalls rentenversichert sein soll. Eventuelle Schreiben der Kasse an seine Frau zu diesem Thema aus der Zeit vor dem Tod seiner Frau sind ihm konkret nicht bekannt.
- Er bot an, die Hälfte der Forderung zu begleichen. Ansprüche gegen die Versicherung wollte er im Gegenzug nicht geltend machen, falls er überhaupt welche hätte. Seitens der Alterskasse wurde darauf nicht reagiert.
- Ende 2008 wurde eine Pfändungsverfügung erwirkt, der Fall liegt nun beim Amtsgericht
- Er ist seit Mitte 2007 übrigens wieder verheiratet
Die entscheidenden Fragestellungen wären meiner Meinung die ersten beiden:
1) Ist die Frau automatisch verpflichtet, mitversichert zu sein? Muss Sie nicht ausdrücklich das Mitwirken am Gewerbe anmelden und sich daher auch selber (mit Unterschrift) dort anmelden?
2) Verjähren Ansprüche der Kasse auf Beiträge nicht irgendwann? Gerade weil offensichtlich so viele Jahre nichts eingefordert wurde?
3) Kann er im Falle der doch zu leistenden Beitragszahlung Ansprüche gegen die Kasse anmelden? (Witwenrente)
4) Ist die Höhe einer Witwenrente abhängig von eigenen Einnahmen?
5) Verliert er eventuelle Ansprüche bei erneuter Heirat?
6) Würde er im Falle einer Privatinsolvenz seine neue Frau mit rein ziehen, oder müsste er nur sein eigenes Haus verkaufen? Kann er das vorher an seinen Sohn überschreiben?

Wie ist die Rechtslage?

Ich freu mich auf eine rege Diskussion und hoffentlich eine Erklärung der Rechtslage, damit ich den bisher regen und emotionalen Diuskussionen am Stammtisch ein fundiertes Ende bereiten kann.
Johnie
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 10:52    Titel: Re: Rentenvers.f. Landwirte-Verjährung von Beitragsansprüche Antworten mit Zitat

Johnie Silber hat folgendes geschrieben::
Moin, schade, dass man nur mit der E-Mail seine Account-Daten nicht bekommen kann, habe nämlich meinen alten Benutzernamen vergessen *heul* Aber egal.

Wenn Sie noch wissen, zu welchem Thema Sie damals gepostet haben, können Sie evtl. über die Suchfunktion Ihre damaligen Beiträge wiederfinden.

Ich habe mich seit mehreren Jahren nicht mehr mit dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) befasst. Aber einiges ist mir doch noch mehr oder weniger deutlich in Erinnerung:
Johnie Silber hat folgendes geschrieben::
1) Ist die Frau automatisch verpflichtet, mitversichert zu sein? Muss Sie nicht ausdrücklich das Mitwirken am Gewerbe anmelden und sich daher auch selber (mit Unterschrift) dort anmelden?

Eine der Besonderheiten des ALG ist, dass der nicht selbst versicherte Ehegatte eines Landwirtes versicherungs- und beitragspflichtig ist.

Johnie Silber hat folgendes geschrieben::
2) Verjähren Ansprüche der Kasse auf Beiträge nicht irgendwann? Gerade weil offensichtlich so viele Jahre nichts eingefordert wurde?

Wenn die Beitragsforderung seinerzeit per Bescheid festgestellt wurde, tritt eine Verjährung erst nach 30 Jahren ein (§ 52 SGB X)

Johnie Silber hat folgendes geschrieben::
3) Kann er im Falle der doch zu leistenden Beitragszahlung Ansprüche gegen die Kasse anmelden? (Witwenrente)

Nein, denn eine Witwerrente wird nur für einen Zeitraum von max. 12 Monaten vor der Antragstellung gezahlt. Und in den letzten 12 Monaten bestand kein Anspruch --> siehe Frage 5
Evtl. bestünde sowieso kein Anspruch auf eine Witwerrente, wenn die Verstorbene weniger als 5 Beitragsjahre hat. Dann bestünde ein Anspruch auf Beitragserstattung. Einfach mal bei der Alterskasse nachfragen.

Johnie Silber hat folgendes geschrieben::
4) Ist die Höhe einer Witwenrente abhängig von eigenen Einnahmen?

Ja

Johnie Silber hat folgendes geschrieben::
5) Verliert er eventuelle Ansprüche bei erneuter Heirat?

Ja

WEitere Informationen gibt es hier: Alterssicherung der Landwirte

Johnie Silber hat folgendes geschrieben::
6) Würde er im Falle einer Privatinsolvenz seine neue Frau mit rein ziehen, oder müsste er nur sein eigenes Haus verkaufen? Kann er das vorher an seinen Sohn überschreiben?

Das ist eine Frage des Insolvenzrechts - nicht meine Spielwiese
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MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Johnie Silber
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Besten Dank für die Antwort. Es sieht also tatsächlich so aus, als ob ich mit meinen Vermutungen komplett falsch lag.
Die Unwissenheit des Witwers schützt bei gerechtfertigten Ansprüchen wohl auch in keiner Weise vor der bösen Überaschung drei Jahre nach dem Tod seiner Frau (Erbe leider mit unbekannten Schulden angenommen und nicht ausgeschlagen...)

Was mich persönlich nur irritiert, warum seitens der Alterskasse erst so viele Jahre später gerichtliche Schritte (Pfändungsverfügung) eingeleitet werden. Sollte tatsächlich ein Bescheid erlassen worden sein, sind immerhin 13 Jahre nach wohl erfolgtem Pflichtversicherungsbeginn und weitere 3 Jahre nach Tod der Frau verstrichen. ???

Gibt es denn einen separaten Bescheid für die Frau, oder gibt es einen Bescheid für beide? Er hat seine Beiträge ja auch regelmässig gezahlt.

Der Hinweis auf Beitragserstattungsanspruch bei weniger als 5 Beitragsjahren ist wohl der einzige Strohhalm. Ich nehme aber an, dass das Recht, auf Altenteil zu bauen, 5 Jahre Landwirtschaftliches Gewerbe voraussetzt, denn nach ca. 5 Jahren erfolgte die Abmeldung. Und ich fürchte, dass es keine 4 Jahre und 11 Monate sind

Danke übrigens auch für den Link, viel Lesestoff Smilie
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Johnie Silber hat folgendes geschrieben::
Was mich persönlich nur irritiert, warum seitens der Alterskasse erst so viele Jahre später gerichtliche Schritte (Pfändungsverfügung) eingeleitet werden. Sollte tatsächlich ein Bescheid erlassen worden sein, sind immerhin 13 Jahre nach wohl erfolgtem Pflichtversicherungsbeginn und weitere 3 Jahre nach Tod der Frau verstrichen. ???

Da sollte man vielleicht mal nachfragen / Akteneinsicht beantragen. Ich habe keine Erklärung dafür.

Johnie Silber hat folgendes geschrieben::
Gibt es denn einen separaten Bescheid für die Frau, oder gibt es einen Bescheid für beide?

Weiß ich nicht. Versicherungs- und beitragspflichtig war die Frau, also müssten die Bescheide eigentlich direkt an die Frau gegangen sein. Aber auch das findet man bei einer Akteneinsicht heraus.
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Old Piper
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