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ich habe versucht mich schlau zu machen ob ich ein kettcar oder ein elektrobetriebenes kinderspielzeug tunen darf
dabei bin ich auf pedelecs gestossen die 250watt haben dürfen
weiterhin
auf einen artikel über schrittgeschwindigkeit der deutlich unter 20kmh liegen sollte
die kinderspielzeuge fahren bis 12kmh mit 2 kindern und einem 24V motor der schätzungsweise 150W liefert
damit über einen waldweg 2 km weit fahren 2 strassenüberquerungen sowie 100meter radweg soweit vorhanden *innerhalb einer ortschaft
da es weder hubraum noch abgas gibt konnte ich keine gesetzliche bestimmung dieser fahrzeuge finden
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nun meine frage
ein kettcar oder elektrokinderfahrzeug oder ähnliches mit einem elektromotor bis zu 250w aufzurüsten und die genannte strecke damit zu befahren bei einer geschindigkeit unterhalb 20 kmh
Hallo,
doch antwort hier: Nicht schneller als 7 km/h drüber ist in Deutschland
Versicherungspflichtig un d ab 20 Km/h min. Mofa-prüfbescheinigung
und vollendetes 15 tes lebensjahr!!!!!
Unter15 jahren (defentitiv versicherungspflichtig,wobei dies keine VS anbietet),
bis 20 km/h führerschein und altersbeschränkung frei!!!!
Habe ein Kettcar umgebaut,in Köln läuft mit 12 V 250 watt ca 15 Km/h,
habe mich überall erkundigt,ist dev. verboten(laut gesetzgebung),kräht aber
kein Hahn nach(auch Polizei),alle gucken begeistert undfinden es prima!!!!!!!!
Allerdings greift ab 7Km/h keine Versicherung mehr,von daher ist Vorsicht
allererstes Gebot!!!!!!!!!!
Von der sicherheit des Kindes wollen wir gar nicht erst reden,RC Fernbedienung
mit not aus und kräftigem Brems-Servo sollten(ca-60 euro...was kostet ein kinderleben...)
eingebaut werden.....
MfG und viel spass
Ben
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 28.03.09, 22:58 Titel:
dudejimbo hat folgendes geschrieben::
Nicht schneller als 7 km/h drüber ist in Deutschland
Versicherungspflichtig
Stimmt nicht. Von der Versicherungspflicht sind Halter von Kraftfahrzeugen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sechs Kilometer je Stunde nicht übersteigt, ausgenommen (§2 Abs. 1 Nr. 6a PflVG). Bei 7km/h besteht also bereits Versicherungspflicht.
dudejimbo hat folgendes geschrieben::
un d ab 20 Km/h min. Mofa-prüfbescheinigung
und vollendetes 15 tes lebensjahr!!!!!
Unter15 jahren (defentitiv versicherungspflichtig,wobei dies keine VS anbietet),
bis 20 km/h führerschein und altersbeschränkung frei!!!!
Wo genau ist das geregelt? In der FeV finde ich keine derartigen Vorschriften. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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