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Zusätzliche Entgelte bei Auslandslieferung an Auftraggeber?

 
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VicoBLN
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 16:44    Titel: Zusätzliche Entgelte bei Auslandslieferung an Auftraggeber? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

unsere Firma nutzt beruflich einen Paketdienst für Sendungen ins Inland, aber auch ins Ausland. In den AGB´s dieses und auch anderer Paketzusteller finden wir folgenden Paragraph:

Sind Leistungsentgelte, Kosten oder Aufwendungen von einem ausländischen Empfänger zu zahlen oder werden sie von ihm verursacht, so hat der Auftraggeber diese Beträge zu begleichen, falls sie nicht auf erstes Anfordern durch den ausländischen Empfänger ausgeglichen werden.

Ist diese Regelung wirklich rechtens? Theoretisch könnte somit jeder Empfänger solche Zahlungsaufforderungen ignorieren und sich der Kosten somit entledigen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
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Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 17:15    Titel: Re: Zusätzliche Entgelte bei Auslandslieferung an Auftraggeb Antworten mit Zitat

VicoBLN hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,

unsere Firma nutzt beruflich einen Paketdienst für Sendungen ins Inland, aber auch ins Ausland. In den AGB´s dieses und auch anderer Paketzusteller finden wir folgenden Paragraph:

Sind Leistungsentgelte, Kosten oder Aufwendungen von einem ausländischen Empfänger zu zahlen oder werden sie von ihm verursacht, so hat der Auftraggeber diese Beträge zu begleichen, falls sie nicht auf erstes Anfordern durch den ausländischen Empfänger ausgeglichen werden.

Ist diese Regelung wirklich rechtens? Theoretisch könnte somit jeder Empfänger solche Zahlungsaufforderungen ignorieren und sich der Kosten somit entledigen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Das deckt sich mit § 421 HGB
_________________
mfg


Günni
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Tim_S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,
VicoBLN:
Zitat:
Theoretisch könnte somit jeder Empfänger solche Zahlungsaufforderungen ignorieren und sich der Kosten somit entledigen

Wenn er die Zahlungsaufforderung des Transporteurs mißachtet heißt das nicht, dass er sich damit der Kosten für die Beföderung entledigt. Der Absender steht ja i. d. R. mit dem Empfänger in irgend einem Vertragsverhältnis, typischerweise einem Kaufvertrag. Wenn die Kostentragung durch den Empfänger mit dem Absender vereinbart oder gesetzlich geschuldet war, dann wird der Empfänger sicherlich vom Absender auf Erstattung in Anspruch genommen werden.
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