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Handelsvertreter und Leistungsstörung

 
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Paul014
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Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 215

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 17:17    Titel: Handelsvertreter und Leistungsstörung Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe eine Frage zum Handelsvertreterrecht.

Ein Handelsvertreter soll für den Unternehmer Sachen eines Kunden verkaufen. Dieser Kunde ist auch im Vertrag des Handelsvertreters mit dem Unternehmer genannt. Der Handelsvertreter akquiriert dazu auch Dritte.
Nunmehr teilt der Unternehmer dem Handelsvertreter mit, daß er die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden beendet habe. Eine Kündigung des Handelsvertretervertrages erfolgt nicht.

Kann es sein, daß der Handelsvertreter nunmehr leer ausgeht? Eine Provision kann er ja nunmehr nicht verdienen, da diese Möglichkeit mit dem Kunden weggefallen ist.
Hätte der Unternehmer nicht kündigen müssen?

Vielen Dank im Voraus und Gruß
Paul
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 18:57    Titel: Re: Handelsvertreter und Leistungsstörung Antworten mit Zitat

Paul014 hat folgendes geschrieben::
Ein Handelsvertreter soll für den Unternehmer Sachen eines Kunden verkaufen. Dieser Kunde ist auch im Vertrag des Handelsvertreters mit dem Unternehmer genannt. Der Handelsvertreter akquiriert dazu auch Dritte.
1) Habe ich richtig verstanden, dass der Unternehmer mit dem Kunden ein Kommissionsverhältnis hat?
2) Was heißt "akquiriert"? Werden vom Handelsvertreter Geschäfte abgeschlossen oder nur Verhandlungen mit den Dritten geführt?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Paul014
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Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 215

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Der Unternehmer vermietet Gewerbeflächen bei dem Kunden und bedient sich dazu des Handelsvertreters, der entsprechende Mieter sucht. Hierfür erhält der Handelsvertreter eine Provision.
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