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Rauchen außerhalb des Schulgeländes?
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atze44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2007
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 17.10.08, 08:25    Titel: Tabak mit 16 besitzten legal? Antworten mit Zitat

Guten tag,

ich wollte fragen ob ich mit 16 Tabak in NRW besitzten darf oder erst mit 18.
Ich habe gehört besitzten mit 16 rauchen mit 18?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 17.10.08, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt kein Besitzverbot bei Tabak und Alkohol.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 17.10.08, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Verboten ist nur die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche. Der Jugendliche selbst macht sich weder durch Rauchen, noch Trinken und auch nicht durch den Besitz von Tabak strafbar. Davon ist im JuSchG nirgends die Rede.
Allerdings kann es ihm natürlich von berechtigter Seite verboten werden, an bestimmten Orten zu rauchen.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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HendrikL.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 26.10.08, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Verboten ist nur die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche. Der Jugendliche selbst macht sich weder durch Rauchen, noch Trinken und auch nicht durch den Besitz von Tabak strafbar. Davon ist im JuSchG nirgends die Rede.
Allerdings kann es ihm natürlich von berechtigter Seite verboten werden, an bestimmten Orten zu rauchen.


Hmm, das glaube ich nicht.

Das Ordnungsamt "vernichtet" regelmäßig bei uns in der Gegend alkoholische Getränke, die Minderjährige gerade mit sich führen.

Weiß jemand genaueres?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 26.10.08, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

HendrikL. hat folgendes geschrieben::
...
Weiß jemand genaueres?

Einfach mal hier im Forum "Rechtsfragen der Jugend" nachschauen - zu diesem Thema gibt es mittlerweile sehr viele Threads. Winken
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heini12
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 26.10.08, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/juschg/gesamt.pdf
Zitat:
"§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren
an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet
werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies
gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren unzugänglichen Ort aufgestellt ist
oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Tabakwaren nicht entnehmen können."

Was gilt denn jetzt mit 16 Jahren ?

http://de.wikipedia.org/wiki/Jugend

Nach deutschem Recht ist Jugendlicher, wer vierzehn (außer im Jugendarbeitsschutzgesetz, dort ab fünfzehn), aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist. Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), ist in Deutschland Jugendlicher,

Ein Gesetz, das sich wiederspricht ?

§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht
nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten
Person begleitet werden.

Finde ich Interessant, also dürfte mein noch nicht 16 Jähriger Sohn, wenn er mit mir unterwegs ist, in der Kneipe ein Bier trinken.

Zitat:
„Das Ordnungsamt "vernichtet" regelmäßig bei uns in der Gegend alkoholische Getränke, die Minderjährige gerade mit sich führen.“

Finde ich in Ordnung, da die Mitarbeiter im Rahmen der Garantenpflicht sicherlich nur Alkohol nach §9 Abs. 1 Satz 1 bzw.
Zitat:
„(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes
dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten,
§ 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden.“

vernichten.

Mit freundlichen Grüßen

Heini

PS: werde mal weitersuchen


Zuletzt bearbeitet von heini12 am 26.10.08, 16:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 26.10.08, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1595.pdf

Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
Artikel 3
Änderung des Jugendschutzgesetzes
In §10 Abs. 1 und2 Satz2 Nr.1 und 2 sowie §28 Abs. 1 Nr. 12 des Jugendschutzgesetze vom 23. Juli 2002, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Februar 2007 geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „unter 16 Jahren“ gestrichen.

Siehe Artikel 7 Nr. 3

Also ab 01.01.2009 ist die Welt wieder in Ordnung und keine Missverständnisse.

Rauchverbot für alle Jugendlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 26.10.08, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

@heini12:
War sie denn vorher in Unordnung?
Zitat:
"§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren
an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet
werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies
gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren unzugänglichen Ort aufgestellt ist
oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Tabakwaren nicht entnehmen können."

Was gilt denn jetzt mit 16 Jahren ?

Zitat:
Nach deutschem Recht ist Jugendlicher, wer vierzehn (außer im Jugendarbeitsschutzgesetz, dort ab fünfzehn), aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist. Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), ist in Deutschland Jugendlicher,

Ein Gesetz, das sich wiederspricht ?

1. Es gibt keine Definition eines Jugendlichen 'nach deutschem Recht'. Das Jugendschutzgesetz bestimmt selbst und nur für sich, was das ist. Das Sozialgesetzbuch braucht man dafür nicht bemühen, denn es fände hier keine Anwendung.
2. Der § 10 erlaubt das Aufstellen von Zigarettenautomaten an Orten, die vor dem Zugriff von Jugendlichen unter 16 Jahren gesichert sind. Das bedeutet aber nicht, dass dort die Abgabe von Zigaretten an Jugendliche über 16 deshalb erlaub wäre, nur weil da dann ein Automat steht. Es gilt also, was im Satz 1 steht.
Da widerspricht sich nichts.

HendrikL.:
Es wird nicht klar, WAS du eigentlich nicht glaubst.
Was hat das Vernichten von Alkohol mir der (Nicht)strafbarkeit seines Konsums durch Jugendliche zu tun?
_________________
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Zuletzt bearbeitet von Karsten am 26.10.08, 18:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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HendrikL.
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 26.10.08, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

@Karsten: Wieso sollte das Ordnungsamt Alkohol "in den Gulli kippen", de facto vernichten, wenn der Besitz nicht verboten wäre?
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 26.10.08, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Weil es dazu verpflichtet und berechtigt ist, den Konsum zu verhindern (Heini12 hat das schon richtig benannt). Ob dabei auch der Alkohol vernichtet werden darf, war hier schon Gegenstand heftiger Diskussionen. Fest steht aber, dass kein Jugendlicher für den Besitz bestraft werden kann.
_________________
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 26.10.08, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

heini12 hat folgendes geschrieben::
...
Siehe Artikel 7 Nr. 3

Also ab 01.01.2009 ist die Welt wieder in Ordnung und keine Missverständnisse.

Rauchverbot für alle Jugendlichen. ...

Hallo heini,

um den Automatenbetreibern Zeit zur Umstellung der Zigarettenautomaten im öffentlichen Raum zu geben, gilt für § 10 (2) Nr.2 JuSchG (a.F.) bis zum 31.12.2008. Ab 01.01.2009 müssen alle Zigarettenautomaten umgerüstet sein und eine Alterskontrollmöglichkeit haben (EC-Chipkarte oder Lesegerät für den Personalausweis).

Diese Übergangsfrist wurde im damaligen Gesetzgebungsverfahren mit den Automatenherstellern vereinbart.

Es ist wohl einleuchtend, daß die Zigarettenautomaten bundesweit nicht von heute auf morgen umgerüstet werden konnten. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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Tombi
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Anmeldungsdatum: 05.10.2008
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 01.11.08, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Nunja, wie ist es denn wenn z.B. es die Eltern eines 15 Jährigen erlauben Bier zu trinken und das Ordnungsamt es wegkippt?!

Oder der Vater eines 14 Jährigen hat sich ein Bier geholt und muss ebend aufs Klo und der 14 Jährige hält das Bier solange fest (ohne zu trinken) und das Ordnungsamt kippt es weg weil sie ihm das nicht abnehmen das sein Vater auf die Toilette geangen ist? (der 14 Jährige trinkt }kein{ Alkohol)
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 01.11.08, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Tombi hat folgendes geschrieben::
Nunja, wie ist es denn wenn z.B. es die Eltern eines 15 Jährigen erlauben Bier zu trinken und das Ordnungsamt es wegkippt?!

Oder der Vater eines 14 Jährigen hat sich ein Bier geholt und muss ebend aufs Klo und der 14 Jährige hält das Bier solange fest (ohne zu trinken) und das Ordnungsamt kippt es weg weil sie ihm das nicht abnehmen das sein Vater auf die Toilette geangen ist? (der 14 Jährige trinkt }kein{ Alkohol)

Lachen Da waren die Toiletten wieder mal weeeeeeit weg....
Aber im Ernst. Ich glaube nicht, dass die Ordnungshüter durch die Reihen gehen und alles auskippen was nicht bei 3 auf den Bäumen ist. Sehr glücklich
Soviel Fingerspitzengefühl sollte man den Damen und Herren zutrauen finde ich.
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
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atze44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2007
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 17:18    Titel: Rauchen außerhalb des Schulgeländes? Antworten mit Zitat

Bekomme ich ein Bußgeldverfahren wenn ich in der Pause den Schulhof verlasse,

und dort rauche ?
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

wie alt bist du denn?
Ist es erlaubt in der Pause das Schulgelände zu verlassen ?

Gruß roni
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