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Parkender LKW

 
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wilbur245
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.11.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 17:56    Titel: Parkender LKW Antworten mit Zitat

Hallo Person A hat ein Haus in dem Wohnungen vermietet sind, am Grundstück verlauft eine Straße (Kleine Ortschaft) dort wird immerwieder ein LKW geparkt und zwar so das er ca 1,50 vor den Fenstern einer Wohnung steht und den Ausblick verdeckt.
Person B dessen Lkw das ist ist nicht bereit das Fahrzeug zu entfernen.....die Straßenbreite (schmale Dorfstrasse ca 5m) ist dadurch so eingeschränkt das auf die andere Straßenseite Augeweicht werden muß.

Eine Nachfrage bei der Polizei brachte die Auskunft das ein angemeldetes Fahrzeug das darf !!..?? dürfen LKW einfach so in einer Ortschaft geparkt werden??

Person A hat schon Probleme mit den Mietern , weil die Zimmer dunkel sind.
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wie lange parkt denn der LKW "immer" da? Und haben die Zimmer kein Licht? Geschockt
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
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Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Jens L
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 18:29    Titel: Re: Parkender LKW Antworten mit Zitat

wilbur245 hat folgendes geschrieben::
die Straßenbreite (schmale Dorfstrasse ca 5m) ist dadurch so eingeschränkt
Wie breit ist denn die restliche Straße an der Stelle wo der LKW parkt?


wilbur245 hat folgendes geschrieben::
dürfen LKW einfach so in einer Ortschaft geparkt werden?
Prinzipiell schon, solange die allgemeingültigen Vorschriften beachtet werden. Die einzige Einschränkung findet sich in §12 Abs. 3a StVO
Zitat:
Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften
1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3. in Kurgebieten und
4. in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Allerdings hilft das wohl kaum gegen tagsüber parkende LKW.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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Hans Ulg
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Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn rechtlich nichts zu machen ist, dann möglichst das eigene Auto dort abstellen oder auch einen Anhänger.
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Danny001
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 270

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei ein Anhänger nur 14 Tage unbewegt (ohne Zugfahrzeug) abgestellt werden darf.
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wilbur245
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.11.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Der LKW parkt dort machmal 1 woche..... Die Frechheit ist ja das der Eigentümer ca 300m weiter selbst wohnt und eigentlich Platz hätte.

Die restliche Straßenbreite ist ca 2m

Einen Anhänger stellt er in der Kurve!!! ab...ohne LKW.
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wilbur245
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.11.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
Wie lange parkt denn der LKW "immer" da? Und haben die Zimmer kein Licht? Geschockt



würde es ihnen als Mieter einer Wohnung gefallen das sie am Tage Licht an machen müssen ??? oder das sie auf eine LKW Plane schauen?

ich kann den Mieter schon verstehen.
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Hans Ulg
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

wilbur245 hat folgendes geschrieben::
Der LKW parkt dort machmal 1 woche..... Die Frechheit ist ja das der Eigentümer ca 300m weiter selbst wohnt und eigentlich Platz hätte.

Die restliche Straßenbreite ist ca 2m

Einen Anhänger stellt er in der Kurve!!! ab...ohne LKW.



Die Rest-Fahrbahnbreit muss mindestens 3,05 m sein, um dort parken zu dürfen.
Wenn der Fahrer weiter uneinsichtig ist, würde ich beides zur Anzeige bringen, mit dem Hinweis darauf, dass er auf die rechtswidrigkeit hingewiesen wurde, also vorsätzlich handelte, was eine Verdopplung des Bußgeldes bedeutet.

Zitat:
"§12 StVO: Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig
an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
im Bereich von scharfen Kurven,..."
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Danny001
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 270

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

wilbur245 hat folgendes geschrieben::
Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
Wie lange parkt denn der LKW "immer" da? Und haben die Zimmer kein Licht? Geschockt



würde es ihnen als Mieter einer Wohnung gefallen das sie am Tage Licht an machen müssen ??? oder das sie auf eine LKW Plane schauen?

ich kann den Mieter schon verstehen.


Natürlich ist dies ärgerlich, aber wenn die Straße breit genug wäre und der LKW nicht ordnungswidrig gepakrt wird, kann man nichts machen.

Falls die Restbreite der Fahrbahn zu gering ist, sollte das zuständige Ordnungsamt mal informiert werden.
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Schoeneberg30
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Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sieht es eigentlich aus, wenn Lkw so wie auf dem Bild unten parken? Der eine mit dem Heck leicht auf dem Gehweg, wo er keinen behindert, damit er nicht in die Straße ragt und der andere mit dem Bug zur Straße, damit er nicht auf den Gehweg steht. Die Straße ist trotzdem breit genug, dass 2 Lkw nebennander durchkommen, obwohl es eine Seitenstraße ist.

http://img18.imageshack.us/img18/3162/unbenanntqgy.jpg
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

weder diese Aussage:
Zitat:
Der eine mit dem Heck leicht auf dem Gehweg, wo er keinen behindert


unterschreibe ich (denn man muß an die Fussgänger und die Radfahrer denken die diesen gehweg benutzen müssen), noch glaube ich dass der zweite dort zulässig parken darf. Vermutlich handelt es sich um nicht für die Benutzung der Parkbuchten vorgesehene Nutzer (Sprinter auf PKW Parkplatz??)

Beide LKW parken verkehrsbehindernd, wenn sie nicht vollständig auf dem Parkstreifen Platz haben.

Falls so etwas dann noch während Nacht und Nebel stattfindet kann es üble Folgen haben.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Schoeneberg30
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Der Gehweg ist ziemlich breit und da stehen auch Bäume und Motorräder etc, das Heck der Lkws steht dazwischen, da laufen also keine Fußgänger und einen Fahrradweg gibt es dort nicht, die müssen auch auf der Fahrbahn fahren.
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Danny001
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 270

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::
Der Gehweg ist ziemlich breit und da stehen auch Bäume und Motorräder etc, das Heck der Lkws steht dazwischen, da laufen also keine Fußgänger und einen Fahrradweg gibt es dort nicht, die müssen auch auf der Fahrbahn fahren.


Auch wenn der Gehweg 100 Meter breit ist: Der Gehweg ist für Fahrzeuge "tabu" ob mit Behinderung oder ohne.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::
und einen Fahrradweg gibt es dort nicht, die müssen auch auf der Fahrbahn fahren.


Auch Kinder, die den (Geh-)Weg mit Fahrrad benutzen müssen???
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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