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Verfasst am: 22.03.09, 00:40 Titel: Handgepäck aus dem Flugzeug gestohlen
Hallo Zusammen,
ich hoffe auf Eure Hilfe...
Hier mein Fall:
Am vergangenen Montag bin ich zurück aus meinem Tauchurlaub in Ägypten gekommen, unser Flug ging von Hurghada nach Frankfurt, mit einem deutschen Ferienflieger.
Da man ja Wertsachen (in meinm Fall Notebook, Unterwassercam, Sonnenbrille, Handy) nicht im normalen Gepäck aufgeben darf, habe ich das alles in meinen Handgepäckstrolöey gepackt und diesen ganz normal über den Sitzen verstaut.
Ich saß auf dem Flug am Fenster und mach es immer so, das ich 90% der Leute aussteigen lasse, weil ich auf dieses Gedrängel keinen Bock habe.
Als ich dann aussteigen wollte, kam der Schock - mein Handgepäck war weg... Ich durchsuchte nochmals alles, lief die Gänge hoch und runter, doch nichts war zu finden - es wurde mir gestohlen...
Ich hab das natürlich sofort dem Kabinenpersonal gemeldet und dann am Flughafen nochmal am Lost & Found Schalter.
Meine Frage ist nun:
Was steht mir zu?
Ich hab natürlich eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen und dies alles mit sämtlichen Unterlagen denen gesendet. Wäre dieser Fall auch in meiner Hausratsversicherung (dort habe ich eine Aussenversicherung) mit versichert oder nur über die Reisegepäck. Der Unterschied liegt nämlich darin, das bei der RGV nur der Zeitwert berechnet wird, bei der Hausrat allerdings der Neuwert - was ja einen erheblichen Unterschied macht...
Habe ich nun auch Ersatzansprüche gegenüber der Airline?
Ich hoffe mir kann hier einer helfen, bzw Tipps geben... Würde mich freuen!
Kommt auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen an, die hier nicht bekannt sind. Beim Durchlesen insbesondere auch darauf achten, ob etwas zu grober Fahrlässigkeit erwähnt ist.
Inwiefern könnte die Fluggesellschaft ein Verschulden treffen? Hatte sie zugesichert, beim Aussteigen der Passagiere die Eigentumsverhältnisse zu prüfen?
Ergänzende Frage: wie ist es bei aufgegebenem Gepäck? Da geht "man" oft davon aus, daß es erst auf dem Förderband erscheint, wenn man dort ist und den Vorgang im Auge hat. Nun sind aber auf kleineren Flughäfen mit kurzen Wegen wie Tegel oder Nürnberg die Gepäckleute manchmal so fix, daß die Koffer schon vor den Passagieren in der Halle sind, und irgendwelche Passagiere kommen naturgemäß später dort an als andere. Da kann der Koffer schon weg sein. Das ist aus Sicht des Fluggastes kaum zu verhindern, im Gegensatz zum obigen Beispiel.
Ist es denn in meinem Fall eine Fahrlässigkeit gewesen?
Es ist ja nicht so das ich das Gepäck irgendwo hatte wo es alleine rumstand, sondern es war ja in dem von der Fluggesellschaft dafür vorgesehenen Aufbewahrungsfach.
Das die Airline keine Schuld trifft habe ich jetzt verstanden.
Aber wie hätte ich diesen Diebstahl verhindern sollen? Mich ans Gepäck anketten?
Da ich auf dem XXL Seat, also am Notausgang saß, durfte ich meinen Trolley auch nicht unter den Sitz machen...
Ganz praktisch: Wenn der Sitznachbar nach seinem Gepäck greift, um das eigene bitten?
Eher rechtlich: Das eigene Gepäck imme rim Blick behalten und sich fragen, wohin der Passagier aus der Vorreihe mit dem eigenen Handgepäck will.
Da ich auf dem XXL Seat, also am Notausgang saß, durfte ich meinen Trolley auch nicht unter den Sitz machen...
Welche Alternative hätte ich denn gehabt ?
Ein "normaler" Sitz bzw. ein wenig mehr Aufmerksamkeit gegenüber den Leuten bzw. dem was sie aus den Fächern nehmen.
Obwohl ich zugebe, das ich in ähnliche Situationen auch schon Bedenken hatte und auf der anderen Seite aber auch keine Lust, die ganze Zeit über die Tasche zwischen den Beinen zu haben. Also Faulheit kontra Sicherheit.
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