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Trennungsunterhalt am konkreten Beispiel

 
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Johann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 21:55    Titel: Trennungsunterhalt am konkreten Beispiel Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Ehemann A und Ehefrau B lassen sich scheiden.
Ehemann verdiente zunächst 1200 € netto (Lst.-K 3). Hinzu kommt aus einem Nebenjob ca. 350€ .
Ehefrau studiert im 12. Semester und verdient aus einem Nebenjob 350€.
Ehemann zahlt Wohnung komplett allein (ca. 500€ warm).

Frage: Wieviel muß Ehemann an Ehefrau in diesem Bsp zahlen?

Ich hab einiges gelesen und bin gespannt auf welche Ergebnisse Ihr kommt!
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hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 23:06    Titel: Re: Trennungsunterhalt am konkreten Beispiel Antworten mit Zitat

Johann hat folgendes geschrieben::
Ehemann zahlt Wohnung komplett allein (ca. 500€ warm).
Und beide wohnen auch dort noch zusammen?

Johann hat folgendes geschrieben::
Frage: Wieviel muß Ehemann an Ehefrau in diesem Bsp zahlen?
Üblicherweise gibt es die 3/7 Regelung. Derjenige, der mehr verdient muss 3/7 der Differenz an den anderen zahlen. Jedenfalls im Trennungsjahr.
Ohne Kinder kann es danach zu "jeder sorgt für sich selbst" kommen.

Johann hat folgendes geschrieben::
Ich hab einiges gelesen und bin gespannt auf welche Ergebnisse Ihr kommt!
Sind wir hier bei "heiteres Beruferaten Lachen

hws
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 23:31    Titel: Re: Trennungsunterhalt am konkreten Beispiel Antworten mit Zitat

Johann hat folgendes geschrieben::
Frage: Wieviel muß Ehemann an Ehefrau in diesem Bsp zahlen?!

Die Frage kann nur überschlägig beantwortet werden.

Vorausgesetzt wird, dass es sich bei den angegebenen Einkommen jeweils um das durchschnittliche Monatseinkommen des letzten Jahres (z.B. einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld, umgerechnet auf zwölf Monate) handelt und keine berufsbedingten Aufwendungen und berücksichtigungsfähigen Schulden abzurechnen sind. Außerdem kann das Erwerbseinkommen einer Studentin, die im Prinzip neben dem Studium nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit verpflichtet ist, ganz oder zum Teil aus Billigkeitsgründen unberücksichtigt bleiben kann, damit es z.B. für die Beschaffung von für das Studium benötigter Bücher und sonstiger Unterlagen eingesetzt werden kann.

Einkommen des Ehemannes: 1.550 Euro monatlich
Einkommen der Ehefrau: 350 Euro monatlich
Differenz der Einkommen: 1.200 Euro
davon 3/7 = 514 Euro
Der Ehemann zahlt der Ehefrau 514 Euro monatlich.
Dann verfügen der Ehemann über 1.036 Euro und die Ehefrau über 864 Euro monatlich.

Dem Ehemann müssen mindestens 1.000 Euro monatlich für die Bestreitung seines Lebensunterhalts (Unterkunft, Verpflegung, Kleidung usw.) verbleiben.
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